Arbeitshilfen zu Energieausweisen im Bestand
Die Bekanntmachungen der Bundesministerien
Die
Energieeinsparverordnung bezieht sich auch auf
Arbeitshilfen für die Ausstellung des Energieausweises im
Baubestand. Es sind Regeln für die vereinfachte Aufnahme und
Verwendung von Gebäudedaten sowie für Energieverbrauchs-Kennwerte
im:
|Wohnbestand
|Nichtwohnbestand
EnEG - Energieeinsparungsgesetz
Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden
Das EnEG ermächtigt die Bundesregierung
Verordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen
- wie z.B.
die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die "Ordnungswidrigkeiten"
nach EnEV beziehen sich direkt auf die
Bußgeldvorschriften des EnEG.
EU-Richtlinie
über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
vom 16.12.2002 -
Anforderungen an die Mitgliedsstaaten
Gebäude
sollen in der EU energieeffizienter gebaut und genutzt
werden. Die EU-Kommission hat die Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen. In Deutschland
wurde die EU-Richtlinie am 1. Oktober 2007 mit dem
In-Kraft-Treten der Energieeinspar-Verordnung (EnEV 200)
vollständig umgesetzt.
EU-Richtlinie
zur Begrenzung der
Kohlendioxidemissionen durch eine effizientere
Energienutzung
- vom 13.09.1993
Heizungsabgase kennen keine Ländergrenzen. Um die Umwelt zu
schonen hat die Europäische Kommission bereits 1993 eine
Richtlinie erlassen (kurz: SAVE) um die
Kohlendioxidemissionen durch eine effizientere
Energienutzung zu begrenzen.
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