Frage: Bei einer ausführlichen Berechnung
der Wärmeverluste über das Erdreich bei Wohngebäuden sind diese monatsabhängig.
Abweichend von anderen Berechnungsverfahren wird damit auch HT'
monatsabhängig. Wie ist bei derartigen Werten der Nachweis der Einhaltung des
zulässigen Höchstwertes nach EnEV zu führen?
Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission
Bautechnik der
Bauministerkonferenz vom 26.02.2008:
1. Nach § 3 Abs. 2 i. V. m. Anlage 1 Nr. 2.1 EnEV
sind die Berechnungen des Jahresheizwärmebedarfs und der damit eingeschlossenen
Transmissionswärmeverluste für Wohngebäude nach DIN V 4108-6:2003-06 zu führen.
Der Wärmeverlust über das Erdreich kann danach im Monatsbilanzverfahren in
Anwendung von DIN EN ISO 13370:1998 unter Benutzung des thermischen Leitwerts
über das Erdreich ermittelt werden. Dieses Verfahren ermöglicht bei Anwendung
der monatlichen Wärmebilanzen, den gegenüber den monatlichen Lufttemperaturen
zeitversetzten Jahresgang der Erdreichtemperatur zu berücksichtigen. Der
spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust wird dabei für jeden Monat angegeben. Wegen der
unterschiedlichen monatlichen Bedingungen für das Klima ergeben sich auch
unterschiedliche Ist-Werte.
2. Zur Ermittlung des spezifischen, auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes ist es
deshalb notwendig, einen durchschnittlichen Ist-Wert zu bilden. Dabei sind die
Verluste über Erdreich als Mittelwert der entsprechenden Monatswerte innerhalb
der Heizperiode anzusetzen. Das sommerliche Verhalten bleibt bei der Ermittlung
der Transmissionswärmeverluste unberücksichtigt, da es für die Energiebilanz
nicht relevant ist.
3. Neben der genauen Ermittlung von
monatsabhängigen Verlustwerten über das Erdreich zur Bestimmung des
Jahres-Primärenergiebedarfes kann bei Wohngebäuden für die Ermittlung der
Transmissionswärmeverluste parallel auch das vereinfachte Verfahren mittels
Temperatur-Korrekturfaktoren verwendet werden. Ein derartiger Wert ist nicht
monatsabhängig und kann als Ist-Wert für den Nachweis nach EnEV herangezogen
werden. Der Vorteil der ausführlichen Berechnung wird dann allerdings beim
Nachweis der Einhaltung des zulässigen Höchstwertes des spezifischen, auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes nicht
genutzt.

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