Energieausweis und EnEV 2007

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Aussteller Energieausweis finden
Energieberatung plus Energieausweis im Wohnbestand
Verbesserte BAFA-Förderung der Vor-Ort-Energieberatung: Energieberater  können nun auch  einen Energieausweis im Rahmen einer BAFA-geförderten Energieberatung erstellen sofern sie ausstellungsberechtigt sind

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13.05.2008 Wulf Bittner, Leiter des Förderprogramms zur Vor-Ort-Beratung im Wohnbestand im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn antwortet auf unsere Fragen.

Kurzinfo: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Auftrag des Bundeswirtschaftministeriums die Vor-Ort-Energiesparberatung im Wohnbestand. Seit dem 1. Oktober 2007 gilt die neue Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV). Sie schreibt u. a. auch Energieausweise im Bestand vor, wenn ein Wohnhaus oder Wohngebäude modernisiert wird, oder wenn eine Wohnung oder Wohnhaus verkauft oder neu vermietet wird. Bis Ende April 2008 mussten Energieberater in der Praxis die Vor-Ort-Beratung und das Ausstellung eines Energieausweises zeitlich strikt trennen, wenn sie die BAFA-Förderung erhalten wollten. Seit dem 1. Mai 2008 gilt diese Hürde nicht mehr, auch haben sich die Förderbedingungen insgesamt verbessert. EnEV-online hat nachgefragt wie es dazu kam und welchen Effekt man sich erhofft.

|Energieberatung und Energieausweis (pdf, 4 Seiten)

Fragen und Antworten:    

> Weshalb mussten Energieberater früher die Ausstellung des Energieausweises und die BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung strikt trennen?

> Wie kam es dazu, dass seit dem 1. Mai 2008 diese Einschränkung nun nicht mehr gilt?

> Erwarten Sie von der neuen Konstellation - neue BAFA Förderbedingungen und Pflicht-Energieausweis - eine Belebung des Marktes für die Energieberatung und für die Sanierung im Wohnbestand?

> Gemäß Ihrer Presseinformation "... können jetzt auch separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden." Dieses finden viele Energieberater als besonders erfreulich. Wie kam es dazu und welchen Effekt versprechen Sie sich am Energieberatungs-Markt?

Lesen Sie dazu auch:
> Presseinfo BMWi + BAFA: Verbesserte Förderbedingungen
   bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden

> Energieausweis: Ausstellungsberechtigte Energieberater

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Aspekte: Energieberatung, Energiesparberatung, Vor-Ort-Beratung, BAFA-Förderung, Energieberater, EnEV 2007, Energieausweis, Wohnbestand, Wohnung, Haus, Bestand, Verkauf, Neuvermietung, Energieausweis Pflichttermine, EU-Richtlinie für Gebäude

Problem + Praxis: Seit dem 1. Oktober 2007 gilt die neue Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2007).
Im Wohnbestand schreibt sie Energieausweise vor:

  1. bei Modernisierungen, wenn für das gesamte Gebäude die Nachweisberechnungen gemäß EnEV durchgeführt wurden;

  2. bei Verkauf oder Neuvermietung einer Wohnung oder eines Wohngebäudes. Diese Pflicht führt die EnEV ab 1. Juli 2008 schrittweise ein, zunächst für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 und ab 1. Januar 2009 für den restlichen Wohnbestand.

Vor einer Modernisierung beauftragen viele Wohnhauseigentümer einen Energieberater, der das Gebäude analysiert und energetische Verbesserungen vorschlägt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn fördert die Vor-Ort-Energieberatung von älteren Wohnhäusern. Bis zum 30. April 2008 förderte die BAFA jedoch keine Energieberatung, die im Zusammenhang mit einem Pflicht-Energieausweis erfolgte. Damit Energieberater die BAFA-Förderung erhalten konnten, mussten sie die Vor-Ort-Beratung und die Ausstellung des Energieausweises jeweils zeitlich strikt trennen. Seit dem 1. Mai 2008 gilt diese Einschränkung nicht mehr.

|Energieberatung und Energieausweis (pdf, 4 Seiten)

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ANTWORTEN vom 13. Mai 2008 von Wulf Bittner (BAFA).
Bittner leitet des Förderprogramm zur Vor-Ort-Beratung im Wohnbestand im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Autorin: Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin in Stuttgart, Herausgeberin und Redaktion www.EnEV-online.de

Weshalb mussten Energieberater früher die Ausstellung des Energieausweises und die BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung strikt trennen?

Bittner: Die bis zum 30. April 2008 gültige Richtlinie sah dies aus haushaltgesetzlichen Überlegungen vor. Danach dürfen Maßnahmen, die (gesetzlich) vorgeschrieben sind, nicht gefördert werden, weil der notwendige Anreizcharakter nicht besteht. Bei der damaligen Gestaltung der Richtlinie wurde befürchtet, dass statt umfassender Vor-Ort-Beratungen die Ausstellung von Energieausweisen im Mittelpunkt der "Beratung" stehen würde. Dies wäre natürlich nicht beabsichtigt.


Wie kam es dazu, dass seit dem 1. Mai 2008 diese Einschränkung nun nicht mehr gilt?

Bittner: Bereits die kurze bisherige Erfahrung mit Gebäudeenergie-Ausweisen zeigt, dass selbst Bedarfsausweise weder inhaltlich noch preislich an eine wirklich umfassende und marktgerecht kalkulierte Vor-Ort-Beratung heranreichen. Die ursprünglichen Überlegungen, die noch aus der Zeit vor Einführung des Energieausweises datieren, wurden daher zwischen den Beteiligten neu diskutiert. Energieausweise werden jetzt eher als reines "Abfallprodukt" einer Vor-Ort-Beratung gesehen. Hinzu kamen sicherlich auch gute Argumente aus der Praxis, die aufzeigten, dass diese Regelung den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wurde.


Erwarten Sie von der neuen Konstellation - neue BAFA Förderbedingungen und Pflicht-Energieausweis - eine Belebung des Marktes für die Energieberatung und für die Sanierung im Wohnbestand?

Bittner: Ich glaube nicht, dass der Wegfall der durch die Ausstellung eines Energieausweises hervorgerufenen Förderschädlichkeit eine Belebung des Marktes auslösen wird, da dies mit etwas - durchaus regelkonformer - Kreativität auch bislang kein nennenswertes Problem dargestellt hat. Ich bin aber sicher, dass die für bestimmte Personengruppen erforderliche Verpflichtung, einen Gebäudeenergieausweis ausstellen zu lassen, eine Belebung des Beratungsmarktes auslösen wird. Ob sich dies auf die Vorgangszahlen bei der Vor-Ort-Beratung auswirken wird, ist aber eine ganz andere Frage. Ich gehe davon aus, dass die verbesserten Förderbedingungen in jedem Fall dazu führen, dass zukünftig mehr Beratungen durchgeführt werden, die den erheblichen Mindestanforderungen der Richtlinie genügen. Ob es dadurch auch mehr Beratungen am Markt insgesamt geben wird, ist schwer zu beurteilen - möglicherweise gibt es lediglich eine höhere Anzahl hochwertigerer. Aber auch das wäre sicherlich ein Erfolg, denn nach unseren Erfahrungen existiert hier ein höchst unterschiedliches Qualitätsniveau.


Gemäß Ihrer Presseinformation "... können jetzt auch separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden." Dieses finden viele Energieberater als besonders erfreulich. Wie kam es dazu und welchen Effekt versprechen Sie sich am Energieberatungs-Markt?

Bittner: Die Idee, auch thermografische Untersuchungen finanziell zu fördern, ergab sich einfach durch viele Gespräche mit Praktikern. Uns wurde oft vorgetragen, dass Thermogramme vielen Beratungsempfängern im wahrsten Sinne des Auges sehr deutlich vor Augen führen können, wo die Schwachstellen des eigenen Hauses liegen. Die separaten Thermografiegutachten sind daher in erster Linie für die Fälle gedacht, in denen potenzielle Beratungsempfänger mit wenig Aufwand und zu möglichst geringen Kosten vom Nutzen einer umfassenden und kostenintensiven Vor-Ort-Beratung überzeugt werden sollen. Bilder sagen eben mehr als Worte.

Die Richtlinie schließt zwar auch die Nutzung als Qualitätskontrollinstrument nach einer Sanierung nicht aus, aber das war nicht die eigentliche Intention. Die Integration thermografischer Untersuchungen in eine Vor-Ort-Beratung ergab sich dann praktisch zwangsläufig. Ob dieser neue Fördertatbestand insgesamt angenommen wird und seinen Zweck erfüllt, müssen wir abwarten.

Herr Bittner, vielen Dank für Ihre Antworten.

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Interview: 13.05.2008 - kostenfrei lesen, Pdf-Format, 5 Seiten:

Pdf Energieberatung und Energieausweis

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Lesen Sie dazu auch:
> Presseinfo BMWi + BAFA: Verbesserte Förderbedingungen
   bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden

> Energieausweis: Ausstellungsberechtigte Energieberater

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