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13.05.2008 Wulf Bittner, Leiter des Förderprogramms zur
Vor-Ort-Beratung im Wohnbestand im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) in Eschborn antwortet auf unsere Fragen.
Kurzinfo: Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Auftrag des Bundeswirtschaftministeriums die
Vor-Ort-Energiesparberatung im Wohnbestand. Seit dem 1. Oktober 2007 gilt die
neue Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV). Sie schreibt u. a. auch
Energieausweise im Bestand vor, wenn ein Wohnhaus oder Wohngebäude modernisiert
wird, oder wenn eine Wohnung oder Wohnhaus verkauft oder neu vermietet wird. Bis
Ende April 2008 mussten Energieberater in der Praxis die Vor-Ort-Beratung und
das Ausstellung eines Energieausweises zeitlich strikt trennen, wenn sie die
BAFA-Förderung erhalten wollten. Seit dem 1. Mai 2008 gilt diese Hürde nicht
mehr, auch haben sich die Förderbedingungen insgesamt verbessert. EnEV-online
hat nachgefragt wie es dazu kam und welchen Effekt man sich erhofft.
|Energieberatung
und Energieausweis
(pdf, 4 Seiten)
Fragen und Antworten:
Weshalb mussten Energieberater früher die Ausstellung des Energieausweises und
die BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung strikt trennen?
Wie kam es dazu, dass seit dem 1. Mai 2008 diese Einschränkung nun nicht mehr
gilt?
Erwarten Sie von
der neuen Konstellation - neue BAFA Förderbedingungen und Pflicht-Energieausweis
- eine Belebung des Marktes für die Energieberatung und für die Sanierung im
Wohnbestand?
Gemäß Ihrer Presseinformation "... können jetzt auch separate
Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen
Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden."
Dieses finden viele Energieberater als besonders erfreulich. Wie kam es dazu und
welchen Effekt versprechen Sie sich am Energieberatungs-Markt?
Lesen Sie dazu auch:
Presseinfo BMWi + BAFA: Verbesserte Förderbedingungen
bei Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden
Energieausweis:
Ausstellungsberechtigte Energieberater
Aspekte:
Energieberatung, Energiesparberatung, Vor-Ort-Beratung, BAFA-Förderung,
Energieberater, EnEV 2007, Energieausweis, Wohnbestand, Wohnung, Haus, Bestand,
Verkauf, Neuvermietung, Energieausweis Pflichttermine, EU-Richtlinie für Gebäude
Problem + Praxis: Seit dem 1. Oktober 2007
gilt die neue Energieeinsparverordnung für Gebäude (EnEV 2007).
Im Wohnbestand schreibt sie Energieausweise vor:
-
bei
Modernisierungen, wenn für das gesamte Gebäude die
Nachweisberechnungen gemäß EnEV durchgeführt wurden;
-
bei
Verkauf oder Neuvermietung einer Wohnung oder eines
Wohngebäudes. Diese Pflicht führt die EnEV ab 1. Juli 2008
schrittweise ein, zunächst für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965
und ab 1. Januar 2009 für den restlichen Wohnbestand.
Vor einer
Modernisierung beauftragen viele Wohnhauseigentümer einen
Energieberater, der das Gebäude analysiert und energetische
Verbesserungen vorschlägt. Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn fördert die
Vor-Ort-Energieberatung von älteren Wohnhäusern. Bis zum 30. April
2008 förderte die BAFA jedoch keine Energieberatung, die im Zusammenhang mit einem
Pflicht-Energieausweis erfolgte. Damit Energieberater die
BAFA-Förderung erhalten konnten, mussten sie die Vor-Ort-Beratung und die
Ausstellung des Energieausweises jeweils zeitlich strikt trennen.
Seit dem 1. Mai 2008 gilt diese Einschränkung nicht mehr.
|Energieberatung
und Energieausweis
(pdf, 4 Seiten)
ANTWORTEN vom 13. Mai 2008 von Wulf Bittner
(BAFA).
Bittner leitet des Förderprogramm zur
Vor-Ort-Beratung im Wohnbestand im Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle.
Autorin:
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin in Stuttgart,
Herausgeberin und Redaktion www.EnEV-online.de
Weshalb mussten Energieberater
früher die Ausstellung des
Energieausweises und die BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung strikt
trennen?
Bittner:
Die bis zum 30. April 2008 gültige Richtlinie sah dies aus
haushaltgesetzlichen Überlegungen vor. Danach dürfen Maßnahmen, die
(gesetzlich) vorgeschrieben sind, nicht gefördert werden, weil der
notwendige Anreizcharakter nicht besteht. Bei der damaligen
Gestaltung
der Richtlinie wurde befürchtet, dass statt umfassender
Vor-Ort-Beratungen die Ausstellung von Energieausweisen im
Mittelpunkt
der "Beratung" stehen würde. Dies wäre natürlich nicht beabsichtigt.
Wie kam es dazu, dass
seit dem 1. Mai 2008 diese Einschränkung nun nicht
mehr
gilt?
Bittner:
Bereits die kurze bisherige Erfahrung mit Gebäudeenergie-Ausweisen
zeigt, dass selbst Bedarfsausweise weder inhaltlich noch preislich
an
eine wirklich umfassende und marktgerecht kalkulierte
Vor-Ort-Beratung
heranreichen. Die ursprünglichen Überlegungen, die noch aus der Zeit
vor
Einführung des Energieausweises datieren, wurden daher zwischen den
Beteiligten neu diskutiert. Energieausweise werden jetzt eher als
reines
"Abfallprodukt" einer Vor-Ort-Beratung gesehen. Hinzu kamen
sicherlich
auch gute Argumente aus der Praxis, die aufzeigten, dass diese
Regelung
den tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerecht wurde.
Erwarten Sie von der neuen Konstellation - neue BAFA
Förderbedingungen und Pflicht-Energieausweis - eine Belebung des
Marktes
für die Energieberatung und für die Sanierung im Wohnbestand?
Bittner:
Ich glaube nicht, dass der Wegfall der durch die Ausstellung eines
Energieausweises hervorgerufenen Förderschädlichkeit eine Belebung
des
Marktes auslösen wird, da dies mit etwas - durchaus regelkonformer -
Kreativität auch bislang kein nennenswertes Problem dargestellt hat.
Ich
bin aber sicher, dass die für bestimmte Personengruppen
erforderliche
Verpflichtung, einen Gebäudeenergieausweis ausstellen zu lassen,
eine
Belebung des Beratungsmarktes auslösen wird. Ob sich dies auf die
Vorgangszahlen bei der Vor-Ort-Beratung auswirken wird, ist aber
eine
ganz andere Frage. Ich gehe davon aus, dass die verbesserten
Förderbedingungen in jedem Fall dazu führen, dass zukünftig mehr
Beratungen durchgeführt werden, die den erheblichen
Mindestanforderungen
der Richtlinie genügen. Ob es dadurch auch mehr Beratungen am Markt
insgesamt geben wird, ist schwer zu beurteilen - möglicherweise gibt
es
lediglich eine höhere Anzahl hochwertigerer. Aber auch das wäre
sicherlich ein Erfolg, denn nach unseren Erfahrungen existiert hier
ein
höchst unterschiedliches Qualitätsniveau.
Gemäß Ihrer Presseinformation "... können jetzt auch separate
Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von
thermografischen Untersuchungsergebnissen in den
Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden." Dieses finden viele
Energieberater als besonders erfreulich. Wie kam es dazu und welchen
Effekt versprechen Sie sich am Energieberatungs-Markt?
Bittner:
Die Idee, auch thermografische Untersuchungen finanziell zu fördern,
ergab sich einfach durch viele Gespräche mit Praktikern.
Uns wurde oft vorgetragen, dass Thermogramme vielen
Beratungsempfängern
im wahrsten Sinne des Auges sehr deutlich vor Augen führen können,
wo
die Schwachstellen des eigenen Hauses liegen. Die separaten
Thermografiegutachten sind daher in erster Linie für die Fälle
gedacht,
in denen potenzielle Beratungsempfänger mit wenig Aufwand und zu
möglichst geringen Kosten vom Nutzen einer umfassenden und
kostenintensiven Vor-Ort-Beratung überzeugt werden sollen. Bilder
sagen
eben mehr als Worte.
Die Richtlinie schließt zwar auch die Nutzung als
Qualitätskontrollinstrument nach einer Sanierung nicht aus, aber das
war nicht die eigentliche Intention. Die Integration
thermografischer
Untersuchungen in eine Vor-Ort-Beratung ergab sich dann praktisch
zwangsläufig.
Ob dieser neue Fördertatbestand insgesamt angenommen wird und seinen
Zweck erfüllt, müssen wir abwarten.
Herr Bittner, vielen
Dank für Ihre Antworten.
Interview:
13.05.2008 - kostenfrei lesen, Pdf-Format, 5 Seiten:
Energieberatung
und Energieausweis
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Energieausweis:
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