1.
Zweck der Fortbildung
Die nach
§ 21 Abs. 2 Nr. 2 verlangte Fortbildung soll die Aussteller
von Energieausweisen für bestehende Gebäude nach
§ 16 Abs. 2 und
3 und von Modernisierungsempfehlungen nach
§ 20
in die Lage versetzen, bei der Ausstellung solcher
Energieausweise und Modernisierungsempfehlungen die Vorschriften
dieser Verordnung einschließlich des technischen Regelwerks zum
energiesparenden Bauen sachgemäß anzuwenden. Die Fortbildung
soll praktische Übungen einschließen und insbesondere die im
Folgenden genannten Fachkenntnisse vermitteln.
2.
Inhaltliche Schwerpunkte
der Fortbildung zu bestehenden
Wohngebäuden
2.1 Bestandsaufnahme und
Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der
technischen Anlagen
Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der geometrischen
und energetischen Kennwerte der Gebäudehülle einschließlich
aller Einbauteile und der Wärmebrücken, Bewertung der
Luftdichtheit und Erkennen von Leckagen, Kenntnisse der
bauphysikalischen Eigenschaften von Baustoffen und Bauprodukten
einschließlich der damit verbundenen konstruktivstatischen
Aspekte. Ermittlung, Bewertung und Dokumentation der
energetischen Kennwerte der haustechnischen Anlagen, Beurteilung
der Auswirkungen des Nutzerverhaltens, von Leerstand und
Witterungseinflüssen, technischen Anlagenkomponenten
einschließlich deren Betriebseinstellung und Wartung auf den
Energieverbrauch.
2.2 Beurteilung der
Gebäudehülle
Ermittlung von Eingangs- und Berechnungsgrößen für die
energetische Berechnung wie z. B. Wärmeleitfähigkeit,
Wärmedurchlasswiderstand, Wärmedurchgangskoeffizienten,
Transmissionswärmeverlust, Lüftungswärmebedarf, nutzbare interne
Wärmegewinne, nutzbare solare Wärmegewinne, Durchführung der
erforderlichen Berechnungen nach DIN V 4108-6, vereinfachte
Berechnungs- und Beurteilungsmethoden. Berücksichtigung von
Maßnahmen des sommerlichen Wärmeschutzes, Kenntnisse über
Blower-Door-Messungen und Ermittlung der Luftdichtheitsrate.
2.3 Beurteilung von Heizungs-
und Warmwasserbereitungsanlagen
Detaillierte Beurteilung von Bestandteilen der
Heizungsanlagen zur Wärmeerzeugung und Wärmespeicherung,
Wärmeverteilungs- und Wärmeabgabesystem, Beurteilung der
Besonderheiten des Zusammenwirkens von Eigenschaften des
Gebäudes, Durchführung der Berechnungen nach DIN V 4701-10,
Beurteilung von Systemen der alternativen bzw. regenerativen
Wärme- oder Energieerzeugung.
2.4 Beurteilung von Lüftungs-
und Klimaanlagen
Bewertung unterschiedlicher Arten von Lüftungsanlagen und
deren Konstruktionsmerkmalen, Berücksichtigung des Brand- und
Schallschutzes für lüftungstechnische Anlagen, Durchführung der
Berechnungen nach DIN V 4701-10. Grundkenntnisse zu
Klimaanlagen.
2.5 Erbringung der Nachweise
Kenntnisse der Anforderungen an Wohngebäude,
Bauordnungsrecht (insbesondere Mindestwärmeschutz), Durchführung
der Nachweise und Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs,
Ermittlung des Energieverbrauchs und seine rechnerische
Bewertung einschließlich der Witterungsbereinigung, Ausstellung
eines Energieausweises.
2.6 Grundlagen der Beurteilung
von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen
Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit
Erfahrungswerte zur Amortisations- und
Wirtschaftlichkeitsberechnung für einzelne Bauteile und Anlagen,
Schätzung der Investitionskosten und der Kosteneinsparung,
Grundzüge der Vor- und Nachteile bestimmter
Verbesserungsvorschläge unter Berücksichtigung bautechnischer
und rechtlicher Rahmenbedingungen (z.B. bei Wechsel des
Heizenergieträgers, Grenzbebauung, Grenzabstände) sowie
aktueller Förderprogramme, Berücksichtigung von tangierten
bauphysikalischen und statisch-konstruktiven Einflüssen wie z.B.
Wärmebrücken, Tauwasserfreiheit, Wasserdampftransport,
Schimmelpilzbefall, notwendige Anschlussausführungen und
Vorschläge für weitere Abdichtungsmaßnahmen, Auswahl von
Materialien zur Herstellung der Luftdichtheit (Verträglichkeit,
Wirksamkeit, Dauerhaftigkeit), Auswirkungen der
wärmschutztechnischen Maßnahmen auf den Schall- und Brandschutz,
Erstellung von erfahrungsgemäß wirtschaftlichen (rentablen), im
Allgemeinen verwirklichungsfähigen Modernisierungsempfehlungen
für kostengünstige Verbesserungen der energetischen
Eigenschaften des Wohngebäudes.
3.
Inhaltliche Schwerpunkte
der Fortbildung zu bestehenden
Nichtwohngebäuden
Zusätzlich zu den unter
Nr. 2 aufgeführten Schwerpunkten soll die Fortbildung
insbesondere die folgenden Fachkenntnisse zu Nichtwohngebäuden
vermitteln:
3.1 Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der
Baukonstruktion und der technischen Anlagen
Energetische Modellierung eines Gebäudes (beheiztes, gekühltes
Volumen, konditionierte/ nicht konditionierte Räume,
Versorgungsbereich der Anlagentechnik), Ermittlung der
Systemgrenze und Einteilung des Gebäudes in Zonen nach
entsprechenden Nutzungsrandbedingungen, Zuordnung von
geometrischen und energetischen Kenngrößen zu den Zonen und
Versorgungsbereichen, Zusammenwirkung von Gebäude und
Anlagentechnik (Verrechnung von Bilanzanteilen), vereinfachte
Verfahren (Ein-Zonen-Modell), Bestimmung von Wärmequellen und
-senken und des Nutzenergiebedarfs von Zonen, Ermittlung,
Bewertung und Dokumentation der energetischen Kennwerte von
raumlufttechnischen Anlagen, insbesondere von Klimaanlagen, und
von Beleuchtungssystemen.
3.2 Beurteilung der Gebäudehülle
Ermittlung von Eingangs- und Berechnungsgrößen und energetische
Bewertung von Fassadensystemen, insbesondere von Glasfassaden,
Bewertung von Systemen für den sommerlichen Wärmeschutz und von
Verbauungssituationen.
3.3 Beurteilung von Heizungs-
und Warmwasserbereitungsanlagen
Berechnung des Endenergiebedarfs für Heizungs- und
Warmwasserbereitung nach DIN V 18599-5 und DIN V 18599-8,
Beurteilung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nach DIN V 18599-9,
Bilanzierungsmethode für Fernwärmesysteme, Beurteilung der
Verluste in den technischen Prozessschritten.
3.4 Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen
Anlagen zur Kühlung
Berechnung des Kühlbedarfs von Gebäuden (Nutzkälte) und der
Nutzenergie für die Luftaufbereitung, Bewertung
unterschiedlicher Arten von raumlufttechnischen Anlagen und
deren Konstruktionsmerkmalen, Berücksichtigung des Brand- und
Schallschutzes für diese Anlagen, Berechnung von Energie für die
Befeuchtung mit einem Dampferzeuger, Ermittlung von Übergabe-
und Verteilverlusten, Bewertung von Bauteiltemperierungen,
Durchführung der Berechnungen nach DIN V 18599-2, DIN V 18599-3
und DIN V 18599-7.
3.5 Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen
Berechnung des Endenergiebedarfes für die Beleuchtung nach DIN V
18599-4, Bewertung der Tageslichtnutzung (Fenster,
Tageslichtsysteme, Beleuchtungsniveau, Wartungswert der
Beleuchtungsstärke etc.), der tageslichtabhängigen
Kunstlichtregelung (Art, Kontrollstrategie, Funktionsumfang,
Schaltsystem etc.) und der Kunstlichtbeleuchtung (Lichtquelle,
Vorschaltgerät, Leuchte etc.).
3.6
Erbringung der Nachweise
Kenntnisse der Anforderungen an Nichtwohngebäude,
Bauordnungsrecht (insbesondere Mindestwärmeschutz), Durchführung
der Nachweise und Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs,
Ermittlung des Energieverbrauchs und seine rechnerische
Bewertung einschließlich der Witterungsbereinigung, Ausstellung
eines Energieausweises.
3.7 Grundlagen der Beurteilung von
Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen
Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit
Erstellung von erfahrungsgemäß wirtschaftlichen (rentablen), im
Allgemeinen verwirklichungsfähigen Modernisierungsempfehlungen
für kostengünstige Verbesserungen der energetischen
Eigenschaften für Nichtwohngebäude.
4.
Umfang der Fortbildung
Der Umfang der Fortbildung
insgesamt sowie der einzelnen Schwerpunkte soll dem Zweck und
den Anforderungen dieser Anlage sowie der Vorbildung der
jeweiligen Teilnehmer Rechnung tragen.
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