Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Was gilt es bei Heizungen zu beachten gemäß EnEV?

Die EnEV fordert, dass nur Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe mit einer Nennleistung von vier bis 400 Kilowatt in Gebäuden mit CE-Kennzeichnung eingebaut werden gemäß der entsprechenden deutschen Verordnung oder entsprechenden EU-Richtlinie.

 


- CE-Kennzeichnung
Auch Heizkessel, die aus Geräten zusammengefügt sind, dürfen eingebaut werden, wenn die dazugehörigen Parameter aus den beiliegenden EG-Konformitätserklärungen beachtet werden.

- Erlaubte Heizkessel
Bei Gebäuden, deren Jahres-Primärenergiebedarf nicht den Anforderungen des Neubaus entsprechen muss, dürfen die Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sein. Ausnahmen bilden bestehende Gebäude, die mehr als vier Monate jährlich beheizt werden, wenn ihr Jahres-Primärenergiebedarf die folgenden Höchstwert um maximal 40 Prozent überschreitet:

  • Wohngebäude nach Anlage 1, Tabelle 1 sowie

  • Nichtwohngebäude den Wert des Referenzgebäudes.

- Ausnahmen: Folgende Heizkessel benötigen keine CE-Kennzeichnung:

  • einzeln produzierte Heizkessel,

  • Heizkessel für marktunübliche Brennstoffe,

  • Anlagen, mit denen nur das warme Wasser erhitzt wird,

  • Küchenherde sowie Geräte die zur Beheizung aufgestellt werden, die jedoch auch Warmwasser liefern,

  • Geräte mit einer Nennleistung unter 6 Kilowatt, die Warmwasserspeichersysteme mit Schwerkraftumlauf versorgen.

- Wärmeschutz beachten
Folgende Heizkessel dürfen nur eingebaut werden, wenn sie nach anerkannten Regeln der Technik wärmegedämmt sind:

  • Nennleistung unter vier Kilowatt oder über 400 Kilowatt,

  • Heizkessel gemäß dem oberen Absatz.

|EnEV 2007: § 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln

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Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart