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CE-Kennzeichnung
Auch Heizkessel, die aus Geräten zusammengefügt sind, dürfen
eingebaut werden, wenn die dazugehörigen Parameter aus den
beiliegenden EG-Konformitätserklärungen beachtet werden.
Erlaubte Heizkessel
Bei Gebäuden, deren Jahres-Primärenergiebedarf nicht den
Anforderungen des Neubaus entsprechen muss, dürfen die Heizkessel Niedertemperatur-Heizkessel oder
Brennwertkessel sein. Ausnahmen bilden bestehende Gebäude, die mehr
als vier Monate jährlich beheizt werden, wenn ihr
Jahres-Primärenergiebedarf die folgenden Höchstwert um maximal 40
Prozent überschreitet:
Ausnahmen:
Folgende Heizkessel benötigen keine CE-Kennzeichnung:
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einzeln produzierte Heizkessel,
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Heizkessel für marktunübliche Brennstoffe,
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Anlagen, mit denen nur das warme Wasser erhitzt wird,
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Küchenherde sowie Geräte die zur Beheizung aufgestellt werden, die jedoch auch Warmwasser liefern,
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Geräte mit einer Nennleistung unter 6 Kilowatt, die
Warmwasserspeichersysteme mit Schwerkraftumlauf versorgen.
Wärmeschutz beachten
Folgende Heizkessel dürfen nur eingebaut werden, wenn sie nach
anerkannten Regeln der Technik wärmegedämmt sind:
|EnEV
2007: § 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln
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