Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Wie müssen Klimaanlagen inspiziert werden nach EnEV?

Die Betreiber von Klimaanlagen mit einer Nennleistung von über 12 Kilowatt für den Kältebedarf müssen diese regelmäßig inspizieren lassen, nach den zeitlichen Vorgaben der EnEV und von Fachleuten mit der geforderten Qualifikation.

 


- Inspektion von Klimaanlagen
Sinn und Zweck der Inspektion von Klimaanlagen ist zu überprüfen, ob die Klimatisierung auch dem tatsächlichen, aktuellen Bedarf der Gebäudenutzung entspricht. Bei der Inspektion wird der Fachmann abgleichen, ob die Einstellungen der Klimaanlage den notwendigen Sollwerten für die Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie Toleranzen entsprechen.

- Bericht und kurze fachliche Ratschläge für den Betreiber
Der Fachmann muss die Ergebnisse der Inspektion schriftlich zusammenfassen und unterschreiben. Diese Ergebnisse, samt kurzen fachlichen Ratschlägen für die Verbesserung der energetischen Qualität der Anlage übergibt der Fachmann dem Betreiber.

- Inspektionspflicht gestaffelt
Klimaanlagen müssen, zehn Jahre nachdem sie in Betrieb genommen wurden, inspiziert werden. Die Inspektionspflicht hängt jeweils vom Alter der Klimaanlagen am 1. Oktober 2007 ab:

  • 4 bis 12 Jahre alt:
    Inspektionspflicht innerhalb von 6 Jahren,

  • 13 bis 20 Jahre alt:
    Inspektion innerhalb von 4 Jahren,

  • älter als 20 Jahre:
    Inspektionspflicht innerhalb von 2 Jahren.

- Inspektion alle zehn Jahre
Nach der ersten Inspektion müssen die Betreiber von Klimaanlagen diese alle zehn Jahre erneut inspizieren lassen.

- Fachkundiges Personal für die Inspektion
Die EnEV regelt auch bundesweit, welche Fachleute Klimaanlagen inspizieren dürfen. Sie müssen Hochschulabsolventen sein mit Praxiserfahrung in der Planung, Bau, Betrieb und Prüfung von raumlufttechnischen Anlagen. Ihre Fachrichtungen:

  • Versorgungstechnik und Technische Gebäudeausrüstung müssen mindestens ein Jahr Berufserfahrung gesammelt haben,

  • Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen müssen drei Jahre Berufserfahrung vorweisen,

  • andere technische Fachrichtungen mit Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Ausrüstung benötigen mindestens drei Jahren Erfahrung.

- Gleichwertige ausländische Abschlüsse
Hochschulabsolventen, die in einem ausländischen Partnerstaat nachweislich eine gleichwertige Ausbildung erworben haben, können auch Inspektionen von Klimaanlagen durchführen.

|EnEV 2007: § 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

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