Primärenergiebedarf begrenzt
Wer neue Wohngebäude plant, muss - wie von der EnEV 2002, bzw. EnEV
2004 bekannt - darauf achten, dass der berechnete
Primärenergiebedarf für Heizung, Lüftung und Warmwasser die
angegebenen Höchstwerte nicht überschreitet. In der
Anlage 1 erläutert die EnEV die Rechenmethode Schritt für
Schritt und listet die entsprechenden zulässigen Höchstwerte auf.
Wärmeschutz gewährleisten
Die Gebäudeaußenhülle muss dermaßen geplant und gebaut werden, dass
der Mindestwärmeschutz gewährleistet ist. Der spezifische, auf die
wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene
Transmissionswärmeverlust darf die in der EnEV angegebenen
Höchstwerte nicht überschreiten.
Kühlung berücksichtigt
Soll ein neues Wohngebäude auch gekühlt werden, erhöht sich der
maximal zulässige Primärenergiebedarf entsprechend.
Rechenmethoden
Für Wohngebäude kann der Nachweis gemäß neuer EnEV nach zwei
verschiedenen Verfahren berechnet werden:
-
eine ausführliche Rechenmethode für alle Wohngebäude. (Anlage
1, Nr. 2.
-
eine vereinfachte Rechenmethode nur für Wohngebäude mit einem
Fensterflächenanteil von unter 30 Prozent (%). (Anlage
1, Nr. 3)
Besondere Heizsysteme
Eine Ausnahme bilden neue Wohngebäude, für deren Heizsysteme in der
entsprechenden DIN-Norm keine Berechnungsregeln angegeben sind. Die
Berechnung muss nur nachweisen, dass der Transmissionswärmeverlust
der Gebäudehülle maximal 76 Prozent (%) des erlaubten Höchstwertes
erreicht.
Sommerlicher Wärmeschutz
Der sommerliche Wärmeschutz in neuen Wohngebäuden wird gemäß der
entsprechenden DIN-Norm berechnet sowie nachgewiesen, dass der
zulässige Höchstwert nicht überschritten wird.
|EnEV
2007: § 3 Anforderungen
an Wohngebäude
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