Aspekte:
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Transmissionswärmeverlust. Energieeffizienz, Primärenergiebedarf,
Jahres-Primärenergiebedarf, Software, EnEV-Software,
Chancen: Ein
Diplom-Bauingenieur soll für einen eingeschossigen, großflächigen Wohnhausanbau
aus dem Frühjahr 2009 den Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
erbringen, damit der Eigentümer ihn beim Bauamt vorlegen kann.
Praxis: Der Bauantrag
für den Anbau hatte der Eigentümer bereits im Herbst Jahr 2007 eingereicht, als
die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) galt. Es handelt sich um einen
eingeschossigen, nicht unterkellerten Anbau von ca. 350 Kubikmeter (m³) umbauten
Volumen. Die Außenwände bestehen aus 36.5 cm Poroton Plan T12, die Dachdämmung
ist 200 mm hoch aus Isofloc und die Fenster weisen einen
Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) Uw von 1,300 Watt pro Quadratmeter und
Kelvin (W/m²K) auf.
Die Heizungsanlage des bestehenden Wohnhauses wird in dem Anbau mit verwendet.
Probleme: Bei der
Berechnung des Nachweises nach EnEV 2007 mit einer entsprechenden EnEV-Software
hat der Fachmann als Grundlagen den Anbau mit Nutzung der vorhandenen Anlage des
Altbaus angegeben. Die Software hat darauf automatisch als Heizung „Fernwärme“
angenommen. Obwohl der Anbau gute Dämmwerte aufweist (H’T liegt mit
0,377 W/m²K deutlich unter dem erlaubten Höchstwert HT max = 0,484
W/m²K) kann der Fachmann den Nachweis für den Jahres-Primärenergiebedarf Q``p
nicht erbringen, denn (Q``p = 134,6 kWh/m² und der erlaubte
Höchstwert liegt bei 124,6 kWh/m²).
Fragen: Muss der
Bauingenieur nach EnEV 2007 auch den Nachweis für den Jahres-Primärenergiebedarf
erbringen oder genügt der Nachweis für den Wärmeschutz der Gebäudehülle?
Antwort:
05.10.2011 -
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Nachweis
nach EnEV 2007 für großflächigen Anbau aus dem Jahr 2009 an
bestehendes Wohngebäude führen
neu:
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