Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis Verbrauch für
Bestandsgebäude mit gemischter Nutzung
- wenn die Verbrauchsdaten teilweise fehlen

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Kurzinfo: Energieausweis Verbrauch für Bestandsgebäude
Ein Bauingenieur hat einen Dutzend Anfragen vorliegen für gemischt genutzte Bestandsbauten, für die er Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs ausstellen soll.
Bei den Berechnungen für die Energieausweis ergeben sich jedoch Probleme: Die Auftraggeber können die Verbrauchsdaten für diese Gebäude – aus unterschiedlichen Gründen - nicht wie von der EnEV gefordert zur Verfügung stellen:
1. Fall: Der Energieverbrauch liegt nur für das gesamte Gebäude vor.
2. Fall: Zwei Energieträger – Strom und Holz - kommen zum Einsatz.
3. Fall: Der Energieverbrauch ist nur für die letzten 2 Jahre bekannt.
4. Fall: Der Verbrauch wurde nur für den Wohnungsteil gemessen.
Der Fachmann wendet sich an uns mit der Frage, wie er bei der Ausstellung der Verbrauchs-Energieausweise für die geschilderten Fälle jeweils vorgehen sollte.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Ein Bauingenieur hat einen Dutzend Anfragen vorliegen für gemischt genutzte Gebäude im Bestand, für die er Energieausweise auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs – Verbrauchs-Ausweise – ausstellen soll.

Praxis: Es handelt sich um Gebäude im Bestand, die teilweise als Wohn- sowie als Nichtwohngebäude genutzt werden. Nach der Art der Nutzung und den jeweiligen Nutzflächen ist es klar, dass der Aussteller jeweils zwei Energieausweise für jedes dieser Gebäude ausstellen muss, gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007).

Probleme: Es ergeben sich Probleme, weil die Verbrauchsdaten nicht wie gefordert vorliegen:

  1. Fall: Der Energieverbrauch liegt nur für das gesamte Gebäude und nicht getrennt nach den unterschiedlichen Wohn- und Nichtwohn-Nutzungen vor.

  2. Fall: Zwei verschiedene Energieträger kommen zum Einsatz, der gemessene Stromverbrauch sowie Holz jedoch nur mit ungefährem Verbrauch gemessen.

  3. Fall: Der Energieverbrauch für die Jahre letzten zwei Jahre ist bekannt, für das vorhergehende Jahr fehlen jedoch die Verbrauchsdaten.

  4. Fall: Der Energieverbrauch wurde nur für den Wohnteil gemessen. Für den Nichtwohnteil wurde der Verbrauch – aus unbekannten Gründen - nicht gemessen.

Fragen: Wie sollte der Fachmann bei der Ausstellung des Verbrauchs-Energieausweises in den oben aufgezählten Fällen jeweils vorgehen? Wie streng muss er sich an die Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) halten? Wie großzügig kann und darf er sein, wenn die Daten nicht wie gewünscht vorliegen?

Antwort: 07.06.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis Verbrauch für Bestandsgebäude mit gemischter Nutzung zum Wohnen und Nicht-Wohnen

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