Energieausweis und EnEV 2007

. Wohnbestand EnEV-gerecht sanieren und nachrüsten
Energieausweis Wohnbestand - Fassade sanieren im Wohnbestand: Ab wann gilt die EnEV 2009?.
- Dachgeschoss im Bestand ausbauen: Was fordert die EnEV 2007 und EnEV 2009?.
- Thermostate im Wohnbestand nachrüsten: Heizungsregelung im Haus Baujahr 1974 .
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Fassade sanieren im Wohnbestand:
  Ab wann gilt die neue, verschärfte EnEV 2009?

Frage eines Bauingenieurs: Eine Wohnbaugesellschaft beabsichtigt an einem Wohnkomplex die Eternitfassaden anzustreichen und die Fenster austauschen.
Ist der Bauherr verpflichtet die EnEV zu berücksichtigen?
Wenn ja, ab wann muss er die neue EnEV 2009 erfüllen?

Antwort: 04.06.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Fassade von Wohnkomplex im Bestand sanieren:
     Welche Anforderungen gelten und EnEV-Fassung ist Pflicht.

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- Wohnraum erweitern im Wohnbestand:
  Dachgeschoss ausbauen und EnEV-gerecht dämmen

Frage eines Eigentümers: Wir beabsichtigen dieses Jahr einen Dachausbau in einem geerbten Haus. Die Grundfläche beträgt ca. 140 Quadratmeter (m²). Dass wir hierbei unbedingt dämmen müssen ist uns bewusst. Das Haus ist 1975 erbaut worden und besitzt noch keinerlei Wärmedämmung. Müssen wir im Zuge des Dachausbaus das komplette Haus dämmen, oder ob es genügt, nur den von uns bebauten Raum zu dämmen? Müssen wir die Anforderungen der aktuellen EnEV 2007 oder der kommenden EnEV 2009 erfüllen?

Antwort: 05.06.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Dachgeschoss im Wohnbestand ausbauen:
     Was fordert die EnEV und welche EnEV-Fassung gilt?

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- Heizungsregelung im Wohnbestand
 Thermostate im Haus Baujahr 1974 nachrüsten

Frage einer Eigentümerin: In unserem neu erworbenen Haus ist leider eine Elektroblockspeicherheizung eingebaut. Wir sind derzeit am überlegen, wie wir die Heizkosten in den Griff bekommen können und auf welche neue Heizform wir wechseln sollten. Unser Gutachter stellte nun fest, dass keiner der ca. 12 Heizkörper im Haus mit einem Thermostatventil ausgestattet sind. Dieses sei jedoch gesetzlich aber vorgeschrieben. Wir werden dieses umgehend an allen Heizkörpern nachrüsten lassen. Wäre hierzu der Verkäufer noch verpflichtet gewesen? Gibt es hierzu rechtlichen Grundlagen?

Antwort: 05.06.2009  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Heizungsregelung im Wohnbestand nachrüsten:
     Thermostate im Haus Baujahr 1974 fehlen

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart