Aspekte:
Energieausweis, Aushang, EnEV, Energieeinsparverordnung, EnEV 2007,
Nachweis, EnEV-Nachweis, Schule, Schulbau, Schulkomplex, Schulbestand, Bedarf,
Verbrauch, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, Fristen, Pflichten, Befreiung,
Ausnahmen, Architektin, Praxis, Landebaurecht, Verbrauchsdaten, Abrechungsjahre,
Daten, Energie
Chancen: Eine
Architektin ist auch als Energieberaterin tätig. Für ein Schulzentrum mit drei
Gebäuden, die überwiegend regenerativ beheizt werden, soll sie Energieausweise
auf der Grundlage des gemessenen Energie-Verbrauchs ausstellen.
Praxis: Es handelt
sich um ein Schulzentrum mit drei Gebäuden, die überwiegend mit regenerativer
Nähwärme geheizt werden
-
Ein
Schulgebäude mit einem Anbau aus dem Jahr 2007. In dem Gebäude
befindet sich eine Heizzentrale mit zwei Holzpelletöfen.
-
Eine
Mehrzweckhalle und vollständig getrennter Schulsozialstation mit
Aufenthaltsräumen für Schüler, Hausaufgabenbetreuung usw..
Dieses Gebäude war früher ein Wohngebäude, das umgenutzt wurde.
Es ist mit einer separaten Gaszentralheizung ausgestattet, die
nur dieses Gebäude beheizt.
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Ein
Schulgebäude mit getrennter vermieteter Wohnung. Diese wurde
früher als Hausmeister-Wohnung genutzt. Auch dieses Gebäude
verfügt über eine separate Gaszentralheizung. Dieses Gebäude
soll in den nächsten Monaten – Juni / Juli 2009 – saniert
werden, d.h. die Außenhülle wird gedämmt.
Probleme:
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Für
das erste Gebäude liegen die gesamten Verbrauchsdaten nur für
zwei Jahre vollständig vor.
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Die
Mehrzweckhalle mit Sozialstation müsste aus der Sicht der
Architektin nur für den Veranstaltungs-Teil einen Energieausweis
aushängen.
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Das
dritte Gebäude wird im Juni / Juli 2009 saniert und könnte
danach einen Bedarfs-Energieausweis aushängen.
Unsere
Fragestellerin befürchtet, dass es für die Bevölkerung verwirrend
wäre, wenn in dem Schulkomplex sowohl Verbrauchs- als auch
Bedarfs-Energieausweise aushängen. Sie geht davon aus, dass der
berechnete Energiebedarf für ein Gebäude generell höher liegt als
der tatsächliche Energieverbrauch.
Fragen:
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Zu
dem Schulgebäude mit einem Anbau aus dem Jahr 2007
Ist es zulässig einen gemeinsamen Verbrauchsausweis für die
Schule und den Anbau auszustellen? Darf die Architektin das
dritte "Verbrauchsjahr" hochrechnen, da der Anbau erst seid 2007
in Betrieb ist? Oder könnte sie die zwei Jahre Verbrauch für den
Anbau „runterrechnen“ und zwei Energieausweis ausstellen: einen
Verbrauchsausweis für die alte Schule und einen Bedarfsausweis
für den Anbau?
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Mehrzweckhalle (MZH) mit Schulsozialstation
Ist es erlaubt einen Verbrauchsausweis für die MZH auszuhängen
und bei Bedarf einen Energieausweis für die Schulsozialarbeit
(eher wohnungsähnliche Nutzung) auszustellen?
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Schulgebäude mit Wohnung wird ab Juni / Juli saniert
Muss der Eigentümer einen provisorischen Energieausweis
aushängen? Könnte er in diesem Praxisfall eine Ausnahmeregelung
erwirken, bzw. eine Fristverlängerung wahrnehmen? Wo könnte er
ggf. eine Fristverlängerung für den Aushang des Energieausweises
beantragen?
Antwort:
23.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Verbrauchs-Energieausweis
für Schulkomplex
mit drei unterschiedlichen Gebäuden ausstellen
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