Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Blower-Door Test für Reihenhaus mit Fensterlüftung
Energieausweis und Luftdichtheit im Wohnungs-Neubau

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Kurzinfo:
Ein Bauherr hat vor drei Monaten von einem Bauträger ein neu gebautes Reihen-Wohnhaus (REH) erworben. In dem Neubau wird konventionell gelüftet, d.h. die Bewohner öffnen die Fenster, wenn sie lüften wollen. Der Fensterflächenanteil des Reihenhauses beträgt 21 Prozent (%). Der Bauträger hat den neuen Besitzern erklärt, dass er für dieses Reihenhaus keinen speziellen Blower-Door Test (BDT) für die Überprüfung der Luftdichtheit der Gebäudehülle durchgeführt hat. Sie hätten jedoch einen Referenz-Test an einem der Reihenhäuser durchgeführt und nachgewiesen, dass das Reihenhaus die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) erfüllt. In den Berechnungen für den EnEV-Nachweis ist der Bauträger offensichtlich davon ausgegangen, dass die Luftdichtheit in dem Reihenhaus erfolgreich überprüft wurde. Der neue Eigentümer bitte uns um die Meinung eines Experten: Kann er darauf bestehen, dass sein Reihenhaus durch einen eigenen Blower-Door Test überprüft wird?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Die Energieeiensparverordnung (EnEV) misst der Luftdichtheit der Gebäudehülle eine große Rolle zu. Eine Luftdichtheitsprüfung des fertig erstellten Gebäude (Blower-Door Test) kann beweisen, ob die Gebäudehülle tatsächlich luftdicht ist. Bauherren, die diese Überprüfung durchführen lassen, können bei erfolgreichem Ergebnis in den Berechnungen für die EnEV-Nachweisen einen Luftdichtheits-Bonus wahrnehmen.

Praxis: Es handelt sich in unserem Praxisfall um ein neu gebautes Reihenhaus, mit einem Fensterflächenanteil von 21 Prozent (%) und natürlicher Fensterlüftung. Der Bauträger ist in den Berechungen für den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) davon ausgegangen, dass das Reihenhaus einer Luftdichtheits-Prüfung (Blower-Door-Test) erfolgreich unterzogen wurde.

Probleme: Der Bauträger hat jedoch nicht das Reihenhaus untersucht, welches unser Fragesteller erworben hat. Der Bauträger hat ein Referenz-Reihenhaus auf die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle untersuchen lassen und das Ergebnis auch auf die anderen Reihenhäuser übertragen.

Fragen: Ist die Vorgehensweise des Bauträgers zulässig gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)? Hat der neue Besitzer das Recht einen speziellen Blower-Door-Test für das erworbene Reihenhaus einzufordern?

Antwort: 08.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Blower-Door Test für Reihenhaus mit Fensterlüftung

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