Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für die Erweiterung eines Kindergartens
im Baubestand um über 50 Quadratmeter Nutzfläche

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Kurzinfo: Energieausweis Erweiterung im Nichtwohnbestand
Ein Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Erweiterung eines Kindergartens im Bestand die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) durchzuführen und die entsprechenden Energieausweise auszustellen. Die Nutzfläche des Kindergartens wird um mehr als 50 Quadratmeter (m²) erweitert, d.h. um weniger als die Hälfte der bestehenden Nutzfläche. Gemäß den Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) muss aus der Sicht des Bauingenieurs nur der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen erfüllen. Für die einzelnen Zonen, wie Gruppenräume, Schlafräume usw. hat unser Fragesteller in der Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) keine passenden Nutzungsprofile gefunden. Er fragt uns, wie er den energiesparrechtlichen Nachweis in diesem Fall führen sollte und ob er die fehlenden Nutzungsprofile selbst erstellen müsste.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, EnEV, EnEV-Nachweis, Bestand, Baubestand, Kindergarten, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Erweiterung, erweitern, Nutzfläche, Nachweis, berechnen, Berechnung, DIN V 18599, Nutzungsprofil, Gruppenraum Schlafraum,

Chancen: Ein Diplom-Bauingenieur hat den Auftrag erhalten für die Erweiterung eines Kindergartens im Bestand die Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) durchzuführen und die entsprechenden Energieausweise auszustellen.

Praxis: Es handelt sich um ein Bestandsgebäude, in dem sich ein Kindergarten befindet. Das Gebäude wurde bereits teilweise energetisch saniert. Nun wird die Grundfläche um mehr als 50 Quadratmeter (m²) erweitert.

Probleme: Die Nutzfläche des Kindergartens wird zwar um mehr als 50 m² erweitert, dieses stellt jedoch weniger als die Hälfte der bestehenden Nutzfläche dar. Gemäß den Regeln der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) muss aus der Sicht unseres Fragestellers nur der neue Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen erfüllen. Für die einzelnen Zonen, wie Gruppenräume, Schlafräume usw. hat unser Fragesteller in der DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden), Teil 10 (Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten) keine passenden Nutzungsprofile gefunden.

Fragen: Muss der Bauingenieur den energiesparrechtliche Nachweis gemäß EnEV 2007 für das gesamte Kindergarten-Gebäude führen und dabei die DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) anwenden? Kann unser Fragesteller die Möglichkeit wahrnehmen und nachweisen, dass bei der baulichen Erweiterung des Kindergartens die nach EnEV zulässigen Werte um maximal 40 Prozent (%) überschritten werden? Müsste der Bauingenieur die Nutzungsprofile für die einzelnen Zonen, wie Gruppenräume, Schlafräume usw. selbst erarbeiten?

Antwort: 08.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich EnEV-Nachweis für die Erweiterung eines Kindergartens

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