Aspekte:
Neubau, neues, Gebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Verwaltungsbau,
Bürogebäude, Anlagentechnik, Aufzug, Schacht, Aufzugsschacht, Rauchabzug,
Wärmeabzug, Entrauchung, Öffnung, Klappe, RWA-Klappe, Vorschrift, EnEV,
Energieeinsparverordnung, EnEV 2004, EnEV 2007, Standard,
Chancen: Ein
Diplomingenieur der Fachrichtung Bauwesen hat für einen Verwaltungsneubau vor
dem 1. Oktober 2007 einen Nachweis gemäß der ‚alten’ Energieeinspar-Verordnung
(EnEV 2004) erstellt.
Praxis: Es handelt
sich um einen Verwaltungsneubau, der gemäß den Anforderungen der ‚alten EnEV
2004’ geplant wurde. Der Aufzug des Gebäudes sollte gemäß der damaligen Planung
mit dauerhaften Öffnungen versehen sein, damit der Rauch und die Wärme aus dem
Aufzugsschacht bei Bedarf abziehen können.
Probleme: Die
Planung des Verwaltungsbaus fand vor dem 1. Oktober 2007 statt, d.h. nach ‚alter
EnEV 2004’ und die Ausführung erfolgt jedoch erst jetzt im Frühjahr 2009.
Inzwischen werden die Aufzugschächte mit modernen, selbstöffnenden und
selbstschließende Klappen für den Rauch- und Wärmeabzug (RWA-Klappen)
ausgestattet. Seit dem 1. Oktober 2007 gilt auch die neue
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007).
Fragen: Sind für die
Entrauchung des Aufzugsschachts für den Verwaltungsbau moderne, selbstöffnende
und selbstschließende Klappen für den Rauch- und Wärmeabzug (RWA-Klappe)
gesetzlich vorgeschrieben? Ist eine dauerhafte Öffnung wie bislang noch
zulässig, da der Nachweis nach ‚altem Stand der EnEV 2004’ erfolgte, für den
jetzt erbauten Verwaltungsbau noch erlaubt?
Antwort: 05.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
EnEV-Nachweis
für Verwaltungsneubau mit RWA-Klappen
zur Entrauchung des Aufzugs-Schachts
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