Aspekte:
Energieausweis, Nichtwohnbau, Nichtwohngebäude, Schule, Schulbau,
Schulgebäude, Schulbestand, Bestand, Bestandsgebäude, Baubestand, Anbau,
Aufstockung, Erweiterung, anbauen, erweitern, aufstocken, Nachweis, EnEV,
Energieeinsparverordnung, Heizung, heizen, DIN V 4701-10, DIN V 18599,
energetisch, Bewertung, Gebäude
Chancen: Ein
Bauingenieur begleitet die Planung für die Erweiterung eines Schulgebäudes im
Bestand. Er soll bei Bedarf auch den energiesparrechtlichen Nachweis gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) führen und ggf. einen Energieausweis
ausstellen.
Praxis: Es handelt es
sich um ein bestehendes Schulgebäude, das erweitert wird. Das Gebäude erhält
einen Anbau und eine Aufstockung und wird auch energetisch saniert. Eine
gemeinsame Heizungsanlage versorgt das Schulgebäude und die Erweiterungen.
Probleme: Die
Nutzfläche des Schulgebäudes wird um mehr als 50 m², jedoch um weniger als die
Hälfte der bestehenden Nutzfläche erweitert. Gemäß EnEV 2007 muss nur der neue
Gebäudeteil die Neubau-Anforderungen erfüllen. Ein Energieausweis – als
energiesparrechtlicher Nachweis - wird nach Meinung des Bauingenieurs nicht
benötigt. Die bestehende Heizungsanlage kann leider nicht beurteilt werden. Die
EnEV 2007 sieht für derartige Fälle die "76-Prozent-Regel" vor: Bei Gebäuden mit
Heizsystemen, für die in den entsprechenden DIN-Normen keine Berechnungsregeln
angegeben sind, muss der Fachmann nur den Wärmeschutz der Gebäudehülle
nachweisen. Der neue Gebäudeteil des Schulbaus kann allerdings wegen der relativ
schlechten U-Werte die Wärmeschutz-Anforderungen der EnEV nicht erfüllen.
Fragen:
-
Wie
kann der Bauingenieur für die geplante Schulbau-Erweiterung
nachweisen, dass sie die Anforderungen der EnEV 2007 erfüllt?
-
Wie
kann unser Fragesteller die Heizungsanlage in dem Nachweis für
den neuen Gebäudeteil berücksichtigen? Greift hier die
"76-Prozent-Regel" der EnEV 2007?
-
Wie
kann der Bauingenieur verfahren, wenn der neue Gebäudeteil die
Anforderungen nach EnEV 2007 wegen relativ schlechter U-Werte
nicht erfüllen kann?
-
Muss
der Bauingenieur für diese Erweiterung einen Energieausweis
ausstellen?
Antwort:
16.04.2009
-
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Erweiterung
eines Schulgebäudes im Bestand:
EnEV-Nachweis und Energieausweis als Aushang
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