Aspekte:
Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Lebensmittelmarkt, Neubau, zu errichten,
Gebäude, Handel, Lebensmittel, Nachweis, EnEV-Nachweis, energiesparrechtlicher
Nachweis, Energieausweis, Bedarf, Energieeinsparverordnung, EnEV 2007,
Bodenplatte, Wärmedämmung, Dämmung, dämmen, Wärmeschutz, Mindestwärmeschutz,
Bauteile, anerkannte, Regeln, Technik, Norm, DIN-Norm, DIN 4108, Teil 2
Chancen: Ein
Bauingenieurbüro kooperiert mit einem Architekten. Der Architekt hat die
Vorplanung für einen neuen Lebensmittelmarkt durchgeführt. Der Bauingenieur soll
den Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) als
energiesparrechtlichen Nachweis für den Bauantrag ausstellen.
Praxis: Der Architekt
hat die Vorplanung durchgeführt und de Bauingenieur die Projektdaten
übermittelt. Bei der Durchsicht der Pläne fiel dem Bauingenieuren auf, dass der
Architekt für die Dämmung der Bodenplatte nur einen 1 Meter (m) breiten Streifen
ringsherum vorgesehen. Der Rest der Bodenplatte soll ungedämmt ausgeführt
werden.
Probleme: Der
Bauingenieur und seine Kollegen im Ingenieurbüro hegen erhebliche Zweifel, ob
diese Lösung normenkonform ist. Sie haben weder eine Literaturquelle noch sonst
einen Hinweise finden können, zu dieser Art von baulicher Lösung.
Fragen: Genügt der
1-Meter-breite Dämmstreifen tatsächlich als bauliche Wärmeschutzmaßnahme für die
Bodenplatte des Lebensmittelmarktes? Wenn dieses nicht der Fall ist, wie müsste
die Bodenplatte normgerecht gedämmt werden?
Antwort:
13.04.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für neuen Lebensmittelmarkt:
Wärmeschutz der Bodenplatte normgerecht planen
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