Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
Das Wärmegesetz 2009 schlägt Praxis-Brücken
zur geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV)
Fachleuten eröffnet ihr Wissensvorsprung neue Chancen .

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Kurzinfo: Energieausweis, EnEV und Wärmegesetz 2009
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Bauherren bei Neubauten und bei umfangreichen Modernisierungen im Bestand auch die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes 2009 beachten. Das Wärmegesetz verweist dabei vielfach auf die Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Fachleute mit Kenntnissen zur EnEV-Praxis sind im Vorteil. Welche Brücken schlägt das Wärmegesetz zur EnEV? Dieser Beitrag stellt sie kurz und übersichtlich vor.

|Aspekte    |Chancen    |Probleme    |Praxis    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Wärmegesetz 2009, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG, Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich, Energieeinsparverordnung, EnEV, Energieausweis, Gültigkeit, Termine, Fristen, EnEG, Energieeinsparungsgesetz,

Chancen: Das Wärmegesetz 2009 verweist in etlichen Aspekten im Text direkt auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) – in der jeweils gültigen Fassung. Für kundige Fachleute ergibt sich somit ein Wissensvorsprung.

Probleme + Praxis:

  • Neues, zusätzliches, bundesweites Wärmegesetz
    Während im Sommer 2008 die Fachausschüsse im Bundestag und Bundesrat noch über das novellierte Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2009) und die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) berieten, verkündete das Bundesgesetzblatt am 18. August 2008 das neue, bundesweite Wärmegesetz 2009.

  • Wärmegesetz gilt parallel zur EnEV und EnEG
    Die offizielle Bezeichnung des Wärmegesetzes lautet: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG). In diesem Beitrag nennen wir es kurz „Wärmegesetz“. Ab 1. Januar 2009 tritt das neue Wärmegesetz in Kraft, parallel zur geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) und zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2005).

  • Bauherren fragen nach dem „Wärmeschutzgesetz“
    Bauherren und Fachleute müssen nun sowohl die geltende EnEV als auch das neue Wärmegesetz beachten. Wenn viele Bauherren nach dem neuen „Wärmeschutzgesetz 2009“ fragen, liegt es sicherlich auch daran, dass die angestrebte, verschärfte EnEV 2009 in der Presse vielfach für Schlagzeilen sorgte.

  • Energieeffizienz hoch zwei gefordert
    Während die EnEV energieeffiziente Gebäude fordert, verlangt das Wärmegesetz zusätzlich, dass teilweise erneuerbare Energien zum Heizen und Warmwassererwärmen genutzt werden. Bauherren können alternativ auch gewisse Effizienzmaßnahmen durchführen, beispielsweise den Wärmeschutz der Gebäudehülle über den EnEV-Standard erhöhen, die Wärme aus Fernwärmenetzen oder aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.

Fragen: Das Wärmegesetz 2009 verweist in etlichen Aspekten im Text direkt auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) – in der jeweils gültigen Fassung. Welche Brücken schlägt das Wärmegesetz zur Energieeinsparverordnung? Was sollten Architekten, Planer und Energieberater dabei insbesondere beachten?

Antwort: 27.01.2009 - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Wärmegesetz verweist auf Energieeinsparverordnung

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart