Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für Wohnhaus mit Geschäftsräumen
Gemischt genutztes Gebäude nach EnEV bewerten

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Kurzinfo: Energieausweis Verbrauch Mischnutzung im Bestand

Eine Architektin und Energieberaterin soll einen Verbrauchs-Energieausweis für ein kleines Wohn-Geschäftshaus ausstellen. Das Gebäude umfasst einen Bekleidungsladen, eine Zahnarztpraxis und eine Wohnung. Welche Energieausweise muss sie in diesem Fall ausstellen? Liegt es in ihrem Ermessen, wie sie die Nutzungen im Gebäude bewertet und zuordnet?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, Verbrauch, Bedarf, Bestand, Baubestand, Wohnhaus, Wohngebäude, wohnähnliche Nutzung, WG, Geschäftshaus, Büroräume, Bekleidungsladen, Zahnarztpraxis, Nichtwohngebäude, NWG, nichtwohnähnliche Nutzung, gemischt, Nutzung, Mischnutzung, EnEV, Energieeinsparverordnung, § 22, gemischt, genutzte, Gebäude, Bestand, Ermessen, bewerten, zuordnen, Rechenverfahren, Begründung, objektiv, Kriterien

Chancen: Eine Architektin und Energieberaterin soll einen Verbrauchsausweis für ein kleines Wohn-Geschäftshaus ausstellen.

Praxis: Das Gebäude umfasst einen Bekleidungsladen, der ca. 50 Prozent (%) der Gesamtfläche einnimmt, eine Zahnarztpraxis mit ca. 35 % der Gesamtfläche sowie eine Wohnung mit ca. 15 % der Gesamtfläche.

Probleme: Aus der Sicht unserer Fragestellerin sind zwei Energieausweise auszustellen: einer für den Wohnteil des Gebäudes (WG) und einer für Nichtwohnteil des Gebäudes (NWG).

Die Zahnarztpraxis sieht sie als wohnähnliche Nutzung. Deshalb will die Architektin einen Energieausweis WG für den Wohnteil einschließlich der Praxis und einen Energieausweis NWG für den Bekleidungsladen ausstellen.

Dabei überlegt die Architektin auch folgende Situation: Wenn im dem Geschäftshaus keine Wohnung vorhanden wäre, würde sie für die Zahnarztpraxis oder eventuelle zusätzliche Büros sicherlich keinen Wohngebäude-Energieausweis ausstellen, auch wenn es lauter wohnähnliche Nutzungen wären.

Fragen:

1. Liegt es bei dieser wohnähnlicher Nutzung in einem Bestandsgebäude in dem Ermessen der Ausstellerin, ob sie die Zahnarztpraxis dem Energieausweis für Wohngebäude oder dem Energieausweis für Nichtwohngebäude zuordnet?

2. Kann ein Geschäftshaus, das keine Wohnungen sondern lauter wohnähnliche Nutzungen umfasst auch als gemischtes Gebäude betrachtet werden und ein Energieausweis für Wohngebäude ausgestellt werden?

Antwort: 26.01.2009  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis für Wohnhaus im Bestand mit Geschäftsräumen

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