Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für Mehrzweckhalle im Bestand mit
Gaststätte und selten genutztem, kleinem Kühlraum

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Kurzinfo: Energieausweis Bedarf für Nichtwohnbestand
Ein Diplom-Ingenieur soll für eine Gemeinde-Mehrzweckhalle im Bestand einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs ausstellen. Das Gebäude umfasst auch eine Gaststätte mit kleinem Kühlraum, der ca. 45 Mal pro Jahr genutzt wird. Ist es zulässig, dass der Planer den Kühlraum beim Energieausweis und bei der energetischen Bewertung nach DIN V 18599 den Nebenflächen zuordnet und die Kühlung in der Bilanz vernachlässigt?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, Bedarf, Bestand, Baubestand, Nichtwohngebäude, Nichtwohnungsbau, Mehrzweckhalle, Turnhalle, Grundschule, Verein, Versammlungsraum, Sitzungsraum, Sitzungsräume, Gemeindeverwaltung, Feuerwehr, Veranstaltungen, Veranstaltungsraum, Zonieren, Zonierung, DIN V 18599, DIN V 18599 Teil 1, DIN V 18599 Teil 10, energetische Bewertung, Kühlung, Kühlzone

Chancen: Ein Diplom-Ingenieur soll für eine bestehende Mehrzweckhalle in einer kleinen Gemeinde, mit ca. 500 Einwohnern, einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs ausstellen.

Praxis: Das Gebäude umfasst die Mehrzweckhalle selbst, die auch als Turnhalle für Grundschule und Vereine genutzt wird, einige Räume für Treffen der Gemeindeverwaltung sowie einen Geräte- und einen Schulungsraum für die Feuerwehr. Der Planer soll für die Mehrzweckhalle einen Energiebedarfsausweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) erstellen und wird dabei auch das Gebäude gemäß der Vornorm DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) bewerten.

Probleme: In dem Gebäude befindet sich auch eine Gaststätte zu der auch ein kleiner Kühlraum mit einem Splitgerät gehört. Der Kühlraum wird ca. 45 Mal pro Jahr genutzt, wenn die Speisen und Getränke für die Gaststätte gekühlt werden. Der Kühlraum ist nur 5,71 Quadratmeter (m²) groß. Dieses sind 0,6 Prozent (%) der Netto-Grund-Fläche (NGF) des gesamten Gebäudes.

Fragen: Ist es zulässig, dass der Planer den Kühlraum bei der Erstellung eines Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs und bei der energetischen Bewertung gemäß der Vornorm DIN V 18599 der Zone „Nebenflächen“ zuschlägt und die Kühlung vernachlässigt?

Antwort:    07.01.2009 - ergänzt am 30.01.2009
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