Aspekte:
Energieausweis, Bedarf, Bestand, Baubestand, Nichtwohngebäude,
Nichtwohnungsbau, Mehrzweckhalle, Turnhalle, Grundschule, Verein,
Versammlungsraum, Sitzungsraum, Sitzungsräume, Gemeindeverwaltung, Feuerwehr,
Veranstaltungen, Veranstaltungsraum, Zonieren, Zonierung, DIN V 18599, DIN V
18599 Teil 1, DIN V 18599 Teil 10, energetische Bewertung, Kühlung, Kühlzone
Chancen: Ein
Diplom-Ingenieur soll für eine bestehende Mehrzweckhalle in einer kleinen
Gemeinde, mit ca. 500 Einwohnern, einen Energieausweis auf der Grundlage des
Energiebedarfs ausstellen.
Praxis: Das Gebäude
umfasst die Mehrzweckhalle selbst, die auch als Turnhalle für Grundschule und
Vereine genutzt wird, einige Räume für Treffen der Gemeindeverwaltung sowie
einen Geräte- und einen Schulungsraum für die Feuerwehr. Der Planer soll für die
Mehrzweckhalle einen Energiebedarfsausweis gemäß der Energieeinsparverordnung
(EnEV) erstellen und wird dabei auch das Gebäude gemäß der Vornorm DIN V 18599
(Energetische Bewertung von Gebäuden) bewerten.
Probleme: In dem
Gebäude befindet sich auch eine Gaststätte zu der auch ein kleiner Kühlraum mit
einem Splitgerät gehört. Der Kühlraum wird ca. 45 Mal pro Jahr genutzt, wenn die
Speisen und Getränke für die Gaststätte gekühlt werden. Der Kühlraum ist nur
5,71 Quadratmeter (m²) groß. Dieses sind 0,6 Prozent (%) der Netto-Grund-Fläche
(NGF) des gesamten Gebäudes.
Fragen: Ist es
zulässig, dass der Planer den Kühlraum bei der Erstellung eines Energieausweises
auf der Grundlage des Energiebedarfs und bei der energetischen Bewertung gemäß
der Vornorm DIN V 18599 der Zone „Nebenflächen“ zuschlägt und die Kühlung
vernachlässigt?
Antwort: 07.01.2009 -
ergänzt am 30.01.2009
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Energieausweis
für Mehrzweckhalle mit Kühlraum
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