Aspekte:
Energieausweis, EnEV, Energieeinsparverordnung, Nachweis, Energie-Nachweis,
Wohnhaus, Wohngebäude, Mehrfamilienwohnhaus, Mehrfamilienhaus, Neubau,
Anlagentechnik, Heizung, Fußbodenheizung, Auslegung, Heizkreistemperatur, TGA,
Planer, Planung, DIN V 4701-10, Wärmeverteilung, Berechnung, Rechenverfahren
Chancen: Ein
Diplom-Ingenieur soll für ein Acht-Familien-Wohnhaus den Nachweis nach der
geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) führen. Das Wohnhaus ist mit einer
Fußbodenheizung ausgestattet.
Probleme +
Praxis: Der Fachplaner für die Technische
Anlagentechnik im Gebäude hat die Heizkreistemperatur der Fußbodenheizung mit
45/38°C ausgelegt.
Unserem Fragesteller fiel auf, dass dieser Temperaturbereich im
Tabellenverfahren der EnEV nicht vorgesehen sei, sondern nur der
Temperaturbereich 35/28 Grad Celsius (°C) für Fußboden-Heizungen, oder der
Temperaturbereich 55/45°C für Radiatoren.
Fragen: Wie ist der
energiesparrechtliche Nachweis gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) für die
Fußbodenheizungen dieses Acht-Familien-Wohnhauses zu führen?
Antwort:
07.01.2009
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Energieausweis:
Acht-Familien-Wohnhaus mit Fußbodenheizung
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