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Kurzinfo:
Energieausweis Verbrauch im Wohnbestand
Ein Energieberater soll einen verbrauchsbasierten Energieausweis für zwei
Wohngebäude im Bestand ausstellen, die eine gemeinsame Tiefgarage sowie eine
gemeinsame Heizzentrale verbindet. Ist es zulässig, dass der Energieberater für
beide Wohngebäude einen gemeinsamen verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellt
aufgrund des Endenergieeinsatzes?
|Aspekte
|Probleme
+ Praxis
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Energieausweis, Verbrauch, Bedarf, EnEV, Energieeinsparverordnung, Bestand,
Wohnbestand, Baujahr 1998, Energieberater, Aussteller Energieausweis,
Wohngebäude, Wohnimmobilie, Wohnhaus, Tiefgarage, Heizzentrale, Gebäude,
getrennte Gebäude, Auslegung, DIBt,
Problem +
Praxis: Ein Energieberater soll für einen Auftraggeber
einen verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellen. Es handelt sich um zwei
Wohngebäude Baujahr 1998. Die Gebäude sind baulich voneinander getrennt. Im
Untergeschoss befindet sich unter ihnen eine gemeinsame Tiefgarage. Im Keller
des einen Wohngebäudes befindet sich die Heizzentrale, die beide Gebäude mit
Wärme und Warmwasser versorgt.
Frage: Ist es
zulässig, dass der Energieberater für beide Wohngebäude einen gemeinsamen
verbrauchsbasierten Energieausweis ausstellt aufgrund des Endenergieeinsatzes?
Antwort:
06.01.2009
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Energieausweis
für zwei getrennte Wohngebäude mit
gemeinsamer Tiefgarage und Heizzentrale ausstellen
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