Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog
DIN V 18599 anwenden:
Nutzungsprofil für Küche in Bürogebäude definieren

Ist die Anpassung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 20007) zulässig? Oder besteht die Gefahr, dass dieses Verfahren als 'Schönrechnung' ineffizienter Anlagen angesehen wird und die Vergleichbarkeit leidet?

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Praxis:

Ein Diplom-Ingenieur soll für ein Bürogebäude den Energieausweis aufgrund des Energiebedarfs ausstellen. Das Gebäude umfasst Büros, Nebenflächen, Sanitärräume, einen Speisesaal und die dazugehörige Küche. Alle Bereiche werden natürlich belüftet, nur die Küche erhält eine mechanische Be-und Entlüftung mit Heiz- und Kühlfunktion. Für die Wärmeerzeugung ist ein verbesserter Gas-Brennwertkessel geplant.

Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs ist dem Planer aufgefallen, dass ein erheblicher Teil des Endenergiebedarfs durch die mechanische Lüftungsanlage in der Küche aufgebracht werden muss (22.500 Kubikmeter pro Stunde (m³/h) Zu-/Abluft auf 100 Quadratmeter (m²) Nutzfläche). Die Anforderungen der EnEV 2007 werden damit bei Verwendung von Standard-Nutzungsprofilen und der vorhandenen Anlagen knapp überschritten.

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist es jedoch möglich, das Nutzungsprofil „Küche“ gemäß DIN V 18599-10 (Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten) auf die vorhandenen Gegebenheiten anzupassen. Wird der Mindestaußenluftvolumenstrom in der Küche von standardmäßig 90 m³/(hm²) auf 225 m³/(hm²) angepasst, erhöht sich der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes soweit, dass die EnEV um ca. 15 Prozent (%) unterschritten wird.

Fragen:

Ist die Anpassung gemäß EnEV zulässig? Oder besteht die Gefahr, dass dieses Verfahren als 'Schönrechnung' ineffizienter Anlagen angesehen wird und die Vergleichbarkeit leidet?

Antwort: 01.12.2008 - Lutz Dorsch, Dipl.-Ing. FH, Dorsch und Hoffmann GmbH Institut für Energieeffizienz in Erkrath

Die Anpassung des Mindest-Volumenstroms erfolgt nicht im Nutzungsprofil. Dieser bleibt unverändert bei 90 Kubikmeter pro Stunde und Quadratmeter (m³/(hm²)). Der Auslegungsvolumenstrom bei der Bewertung der RLT-Anlage wird jedoch mit 22.500 m³/h angenommen. Dadurch verändern sich die Anforderungen durch das Referenzgebäude nicht und der erhöhte Energiebedarf wird berücksichtigt.

-> Interview: Nichtwohnbau nach DIN V 18599 zonieren

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