Ein
Diplom-Ingenieur soll für ein Bürogebäude den Energieausweis
aufgrund des Energiebedarfs ausstellen. Das Gebäude umfasst
Büros, Nebenflächen, Sanitärräume, einen Speisesaal und die
dazugehörige Küche. Alle Bereiche werden natürlich belüftet, nur
die Küche erhält eine mechanische Be-und Entlüftung mit Heiz-
und Kühlfunktion. Für die Wärmeerzeugung ist ein verbesserter
Gas-Brennwertkessel geplant.
Bei
der Berechnung des Primärenergiebedarfs ist dem Planer
aufgefallen, dass ein erheblicher Teil des Endenergiebedarfs
durch die mechanische Lüftungsanlage in der Küche aufgebracht
werden muss (22.500 Kubikmeter pro Stunde (m³/h) Zu-/Abluft auf
100 Quadratmeter (m²) Nutzfläche). Die Anforderungen der EnEV
2007 werden damit bei Verwendung von Standard-Nutzungsprofilen
und der vorhandenen Anlagen knapp überschritten.
Nach
der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ist es jedoch möglich,
das Nutzungsprofil „Küche“ gemäß DIN V 18599-10
(Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-,
End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung,
Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 10:
Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten) auf die
vorhandenen Gegebenheiten anzupassen. Wird der
Mindestaußenluftvolumenstrom in der Küche von standardmäßig 90
m³/(hm²) auf 225 m³/(hm²) angepasst, erhöht sich der
Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes soweit, dass die EnEV
um ca. 15 Prozent (%) unterschritten wird.