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Aspekte:
Wohnhaus, Wohngebäude, Wohnimmobilie, Bestand, Baubestand, Altbau, Baujahr
1965, Verkauf, Verkäufer, Käufer, potenzieller Käufer, Energieausweis, EnEV,
Energieeinsparverordnung, Energiebedarf, Bedarf, Bedarfs-Energieausweis,
Bedarfsausweis, Energieverbrauch, Verbrauch, Verbrauchs-Energieausweis,
Verbrauchsausweis, Modernisierungsempfehlungen, Hinweise, kostengünstig,
sanieren, modernisieren, Nachrüstpflicht, Förderung, Fördermittel, Finanzen,
BAFA, Energieberatung, KfW, Gebäudesanierungsprogramm
Chancen: Die
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) eröffnet Wohnungssuchenden auch die
Möglichkeit, sich anhand des Energieausweises zu informieren und verschiedene
Angebote auf dem Markt zu vergleichen. Als potenzielle Käufer oder Neumieter
haben sie das Recht - nach dem Zeitplan der EnEV - den Energieausweis zu
verlangen. Der Verkäufer, bzw. Vermieter muss ihnen den Energieausweis
unverzüglich zugänglich machen. Ab 1. Januar 2009 gilt diese EnEV-Regel für alle
Wohngebäude im Bestand, die verkauft oder neu vermietet werden. Für
ausstellungsberechtigte Fachleute ergeben sich angesichts des hohen potenziellen
Auftrags-Volumens auf dem Immobilienmarkt vielfache Chancen Energieausweise im
Wohnbestand auszustellen.
Probleme:
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Energieausweis als Vergleichs-Instrument auf dem
Immobilienmarkt: Der Energieausweis soll Wohnungssuchende
informieren und sie bei ihrer Kaufentscheidung unterstützen.
Problematisch wird es, wenn sie dabei Verbrauchs- mit
Bedarfsausweisen vergleichen müssen. Der Verbrauchsausweis
beruht auf dem gemessenen Energieverbrauch der Vorgänger. Dem
Bedarfsausweis liegen die bauliche Substanz, die Anlagentechnik
und die normierte Nutzung zugrunde.
-
Modernisierungsempfehlungen als Beilage zum Energieausweis:
Wer eine Wohnung oder ein Wohnhaus im Bestand kauft, will auch
wissen, welche Nachrüstpflichten auf ihn zukommen und welche
kostengünstigen Modernisierung sich anbietet. Die EnEV fordert
zwar, dass der Aussteller dem Energieausweis auch
Modernisierungsempfehlungen beilegt, sie verpflichtet den
Verkäufer jedoch nicht, diese fachlichen Hinweise auch
potenziellen Käufern zu zeigen.
-
Energieausweis-Zeitplan im Wohnbestand: Die EnEV führt auch
Termine ein, die bei Wohnungssuchenden jedoch zu
Missverständnissen führen können: So hängt das Recht der
potenziellen Käufer einen Energieausweis zu verlangen vom
Baujahr des Wohngebäudes ab. Ob die Verkäufer zwischen einem
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis wählen dürfen hängt u. a. davon
ab, ob die Wärmedämmung der Außenhülle den Anforderungen der
Wärmeschutzverordnung (WSVO 1977) entspricht.
Praxis: Unser
Fragesteller will ein Wohnhaus Baujahr 1965 kaufen. Er hat den Eigentümer nach
dem Energieausweis gefragt und dieser hat ihm einen Verbrauchsausweis vom 20.
September 2008 vorgelegt. Der Fragesteller will jedoch einen Bedarfsausweis
verlangen. Er erhofft sich davon bessere Informationen. Auch meint er, dass der
Bedarfsausweis für Wohnhäuser - mit Bauantrag bis 1965 - ab 1. Oktober 2008
Pflicht sei.
Fragen: Kann der
potenzielle Käufer durchsetzen, dass der Eigentümer auch einen Energieausweis
auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausstellen lässt, bevor er und
seine Familie sich zum Kauf entscheiden?
Antwort:
30.09.2008
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Energieausweis:
Käufer verlangt Bedarfsausweis
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