Aspekte:
Bestand, Baubestand, Wohnbau, Wohnungsbau, Mehrfamilienhaus, Energieausweis,
Bedarf, Bedarfsausweis, Anlagentechnik, Heizung, Gaszentralheizung,
Gaskombithermen, Aufwandzahl, Wärmeerzeuger, Nutzfläche
Chancen:
Eine Architektin soll für mehrere Auftraggeber von
Mehrfamilienhäusern Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs - gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ausstellen.
Praxis: Die Gebäude sind mit
Gaszentralheizungen ausgestattet mit Gaskombithermen in den einzelnen
Wohnungen.
Probleme: Die
Gaskombithermen sind in den Wohnungen installiert, beispielsweise 12 gleiche
Wohnungen mit 12 gleichen Geräten. Es stellt sich die Frage, wie die
Ausstellerin diese Heizungskonfiguration im Energieausweis berücksichtigen soll.
Frage: Muss sie für die Energiebilanz gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) die Anzahl der Geräte eingeben (z.B. bei 12 Wohnungen auch 12 Geräte
= 12 gleiche Bereiche) oder ist es ausreichend, die Konfiguration der
Heizung auf die gesamte Energiebezugsfläche (also nur 1 Bereich) anzuwenden?
Antwort:
12.09.2008
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Energieausweis
für Mehrfamilienhaus mit Gasetagenheizung
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