Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis (Bedarf) für Mehrfamilienhaus
Gas-Etagenheizung in der Bilanzierung berücksichtigen

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Kurzinfo: Energieausweis Bedarf im Wohnbestand
Eine Architektin soll für mehrere Auftraggeber von Mehrfamilienhäusern Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs ausstellen. Die Gebäude sind mit Gaszentralheizungen ausgestattet mit Gaskombithermen in den einzelnen Wohnungen
. Muss die Architektin für den Energieausweis die Anzahl der Geräte eingeben oder ist es ausreichend, wenn sie die Konfiguration der Heizung auf die gesamte Energiebezugsfläche anwendet?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Frage   |Antwort


Aspekte: Bestand, Baubestand, Wohnbau, Wohnungsbau, Mehrfamilienhaus, Energieausweis, Bedarf, Bedarfsausweis, Anlagentechnik, Heizung, Gaszentralheizung, Gaskombithermen, Aufwandzahl, Wärmeerzeuger, Nutzfläche

Chancen: Eine Architektin soll für mehrere Auftraggeber von Mehrfamilienhäusern Energieausweise auf der Grundlage des Energiebedarfs - gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ausstellen.

Praxis: Die Gebäude sind mit Gaszentralheizungen ausgestattet mit Gaskombithermen in den einzelnen Wohnungen.

Probleme: Die Gaskombithermen sind in den Wohnungen installiert, beispielsweise 12 gleiche Wohnungen mit 12 gleichen Geräten. Es stellt sich die Frage, wie die Ausstellerin diese Heizungskonfiguration im Energieausweis berücksichtigen soll.

Frage: Muss sie für die Energiebilanz gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) die Anzahl der Geräte eingeben (z.B. bei 12 Wohnungen auch 12 Geräte = 12 gleiche Bereiche) oder ist es ausreichend, die Konfiguration der Heizung auf die gesamte Energiebezugsfläche (also nur 1 Bereich) anzuwenden?

Antwort: 12.09.2008  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis für Mehrfamilienhaus mit Gasetagenheizung

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart