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Kurzinfo:
Energieausweis Wohnbestand für Förderantrag
Der Besitzer eines Wohnhauses im Bestand beabsichtigt seine Immobilie zu
modernisieren. Das Wohnhaus soll auf Neubau-Niveau gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV) gedämmt werden. Im Zuge der Sanierung will der
Besitzer auch einen Anbau errichten lassen. Für diese Maßnahme hofft er
Fördergelder von der KfW-Förderbank zu erhalten. Wer stellt den
Energieausweis als Nachweis für den KfW-Förderantrag aus? Dürfen nur Bauvorlagenberechtigte
Fachleute oder auch geprüfte Gebäudeenergieberater diese Energieausweise
ausstellen?
|Aspekte
|Chancen
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
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Bundesland, Bundesländer, Landesbaurecht
Chancen:
Der Besitzer eines Wohnhauses im Bestand
beabsichtigt seine Immobilie zu modernisieren.
Praxis: Das
Wohnhaus soll auf Neubau-Niveau gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) gedämmt
werden. Im Zuge der anstehenden Sanierung will er auch einen Anbau errichten
lassen. Für dieses Vorhaben will der Fragesteller auch die finanziellen
Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen.
Probleme: Wie er
erfahren hat, muss er mit dem Förderantrag auch einen Energieausweis nach EnEV
einreichen. Der Energieausweis muss auf der Grundlage des berechneten
Energiebedarfs erstellt werden. Der Eigentümer stellt sich die Frage, wer diesen
Energieausweis ausstellt und wo er einen Aussteller findet.
Fragen: Wer kann den Energiebedarfsausweis
für das gesamte Gebäude erstellen? Können nur Bauvorlagenberechtigte oder auch
geprüfte Gebäudeenergieberater den Energieausweis für das gesamte Gebäude
ausstellen?
Antwort:
31.07.2008
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Energieausweis
für KfW-Förderantrag ausstellen
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