Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweise für KfW-Förderanträge ausstellen

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Kurzinfo: Energieausweis Wohnbestand für Förderantrag

Der Besitzer eines Wohnhauses im Bestand beabsichtigt seine Immobilie zu modernisieren. Das Wohnhaus soll auf Neubau-Niveau gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) gedämmt werden. Im Zuge der Sanierung will der Besitzer auch einen Anbau errichten lassen. Für diese Maßnahme hofft er Fördergelder von der KfW-Förderbank zu erhalten. Wer stellt den Energieausweis als Nachweis für den KfW-Förderantrag aus? Dürfen nur Bauvorlagenberechtigte Fachleute oder auch geprüfte Gebäudeenergieberater diese Energieausweise ausstellen?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Der Besitzer eines Wohnhauses im Bestand beabsichtigt seine Immobilie zu modernisieren.

Praxis: Das Wohnhaus soll auf Neubau-Niveau gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) gedämmt werden. Im Zuge der anstehenden Sanierung will er auch einen Anbau errichten lassen. Für dieses Vorhaben will der Fragesteller auch die finanziellen Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen.

Probleme: Wie er erfahren hat, muss er mit dem Förderantrag auch einen Energieausweis nach EnEV einreichen. Der Energieausweis muss auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs erstellt werden. Der Eigentümer stellt sich die Frage, wer diesen Energieausweis ausstellt und wo er einen Aussteller findet.

Fragen: Wer kann den Energiebedarfsausweis für das gesamte Gebäude erstellen? Können nur Bauvorlagenberechtigte oder auch geprüfte Gebäudeenergieberater den Energieausweis für das gesamte Gebäude ausstellen?

Antwort: 31.07.2008  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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