Aspekte:
Baubestand, Nichtwohnungsbau, Nichtwohngebäude, Werkstatt, KFZ-Werkstatt,
Anbau, Umbau, Aufstockung, Nutzfläche, Dämmung, EnEV, Energieeinsparverordnung,
Wärmedämmverbundsysteme, WDVS, Gas-Brennwertkessel, Festbrennstoff, U-Wert,
Berechnung, DIN EN ISO 6946,
Chancen: Während der
Wohnungsbau seit den 90-er Jahren rückläufig ist, wachsen die Auftrags-Chancen für
Architekt, Planer und Energieberater im Nichtwohnbereich. In diesem Fall plant
ein Architekturbüro einen Werkstattanbau.
Praxis: Der Werkstattanbau
hat eine Nutzfläche von 35,60 Quadratmetern (m²) und ist innen ca. 2,40 Meter (m)
hoch. Der Anbau grenzt an ein gleichzeitig aufgestocktes KFZ-Werkstatt-Hallengebäude, mit einer Innenhöhe ca. 4,5 m und ca. 130 m²
Nutzfläche, davon waren vormals ca. 88 m² vorhanden. Der Werkstattanbau soll
zweischalig ausgeführt werden, die Hallenerweiterung soll mit 80 Millimeter (mm)
Wärmedämmverbundsysteme WDVS ausgestattet werden.
Probleme: Die Beheizung erfolgt von
einem bestehenden Gas-Brennwertkessel und optional von einem Festbrennstoffofen
(Holzofen). Es stellt sich die Frage, wie der Anbau gedämmt werden muss um den
geltenden Anforderungen an den Wärmeschutz zu entsprechen.
Fragen: Welche Schichtdicke müsste die
Kerndämmung des neuen Werkstattanbaus aufweisen? Würden 60 mm Glaswolldämmung
WLG35 reichen? Welche Normen gelten in diesem Praxisfall?
ANTWORT vom
27.02.2008, Autor: Ernst Merkschien, Geschäftsführer e&u
energiebüro gmbh, Bielefeld:
Bei dem
geschilderten Gebäude handelt es sich um ein bestehendes
KFZ-Werkstatt-Hallengebäude mit einer bestehenden Nutzfläche von 88
m². Dieses Gebäude soll durch einen Anbau bzw. durch eine
Aufstockung um 77,6 m² (35,6 m² + 130 m² - 88 m²) Nutzfläche
erweitert werden. Es wird dabei davon ausgegangen, dass es sich um
ein Gebäude handelt, welches aufgrund der Beheizung in den
Geltungsbereich der EnEV fällt. Dann handelt es sich um eine
Erweiterung im Sinne des § 9, Absätze 5 und 6 der EnEV:
EnEV 2007, § 9 Änderung von Gebäuden
"(5) Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um
beheizte oder gekühlte Räume mit zusammenhängend mindestens 15
und höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche sind die betroffenen
Außenbauteile so auszuführen, dass die in
Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht
überschritten werden.
(6)
Ist in Fällen des Absatzes 5 die hinzukommende zusammenhängende
Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter, sind die betroffenen
Außenbauteile so auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die
Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach
§ 3 oder
4 einhält….“
|EnEV
2007, § 9 Änderung von Gebäuden
Da die
hinzukommende Nutzfläche über 50 Quadratmetern liegt, gelten bei
erster Betrachtung die Vorgaben des Absatzes 6. Danach müssen für
die neuen Gebäudeteile die Vorgaben des
§ 4 - Anforderungen an Nichtwohngebäude erfüllt werden. Dies
betrifft die Einhaltung des Grenzwertes für den spezifischen
Jahres-Primärenergiebedarf und des Grenzwertes für den spezifischen,
auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen
Transmissionswärmetransferkoeffizienten.
Zu
beachten ist allerdings, dass die in der Fragestellung beschriebene
bauliche Situation sich so darstellt, dass es sich getrennte
bauliche Erweiterungen an dem selben Gebäude handelt. Aus diesem
Grunde greift der Absatz 6 hier nicht, da dieser nur für
Erweiterungen mit einer zusammenhängenden Nutzfläche über 50
Quadratmetern gilt. Die beiden hier betrachteten Erweiterungen haben
aber nur eine Nutzfläche von 35,6 bzw. 42 Quadratmetern.
Aus
diesem Grunde ist für diese Erweiterungen der Absatz 5 relevant. Für
die einzelnen Bauteile der Erweiterungsbauten sind demnach die im
Anhang 3, Tabelle 1 genannten maximalen U-Werte einzuhalten. Für
die Außenwand ist dort für den Fall der Kerndämmung und der Dämmung
auf der Außenseite der Wand ein maximaler Wärmedurchgangskoeffizient
Umax von 0,35 W/(m²·K) genannt.
Ob dieser
Wert durch eine 60 mm starke Glaswolldämmung mit einer
Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K) erreicht wird, kann hier nicht
gesagt werden. Es ist eine Berechnung des U-Wertes nach DIN EN ISO
6946 vorzunehmen, wobei in die Berechnung alle Bauteilschichten der
Wände mit ihrer jeweiligen Dicke und der jeweiligen
Wärmeleitfähigkeit des Materials einzubeziehen sind.

EnEV-Newsletter kostenfrei
Bleiben Sie auf dem Laufenden: Erfahren Sie per
E-Mail, wenn wir neue Informationen in EnEV-online
veröffentlichen. Unser EnEV-Newsletter
informiert Sie ca. alle zwei Wochen per E-Mail.
Kostenfrei: EnEV-Newsletter für Fachleute
bestellen

Weitere Fragen und Antworten zur EnEV-Praxis

