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Aspekte:
Nichtwohngebäude, Bestand, Baubestand, Baudenkmal, Baudenkmäler,
Energieausweis, EnEV 2007, Aushang, Pflicht, öffentliche,
Dienstleistungsgebäude, Befreiung, Ausnahmen
Problem + Praxis: Der Fragesteller betreibt
als Ingenieur ein Büro in der Weltkulturerbestadt Quedlinburg. Er berichtet,
dass ca. 80 Prozent der Bestandsgebäude unter Denkmalschutz stehen. Der
überwiegende Anteil des Nichtwohnungsbaus (kommunale Objekte, Gewerbe, Handwerk,
Dienstleistungen) fallen ebenfalls darunter. Die Stadt (Verwaltung und Stadtrat)
sind im Zweifel, ob sie nach dem Inkrafttreten der neuen EnEV 2007 überhaupt
verpflichtend einen Energieausweise (Bedarf oder Verbrauch) ausstellen müssen,
da die Objekte unter Denkmalschutz stehen. Als beratendes und planendes Büro
sind sie überfragt, was sie der Kommune oder anderen potenziellen Auftraggebern
raten sollen bzw. welche rechtlichen Folgen die Nichtausstellung des
Energieausweises für die Kommune nach sich ziehen würden.
Frage: Benötigen kommunale Gebäude im
Bestand, die unter Denkmalschutz stehen, auch Energieausweise gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)? Für welchen Anlass benötigen sie ggf. die
Energieausweise? Welche Fristen müssen sie ggf. einhalten?
Antwort:
30.07.2007
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Energieausweise
für öffentliche Dienstleistungsgebäude unter Denkmalschutz
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