Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis für Baudenkmal ausstellen
Benötigen kommunale Gebäude im Bestand, die unter Denkmalschutz stehen, auch Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)?

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Aspekte:
Nichtwohngebäude, Bestand, Baubestand, Baudenkmal, Baudenkmäler, Energieausweis, EnEV 2007, Aushang, Pflicht, öffentliche, Dienstleistungsgebäude, Befreiung, Ausnahmen

Problem + Praxis: Der Fragesteller betreibt als Ingenieur ein Büro in der Weltkulturerbestadt Quedlinburg. Er berichtet, dass ca. 80 Prozent der Bestandsgebäude unter Denkmalschutz stehen. Der überwiegende Anteil des Nichtwohnungsbaus (kommunale Objekte, Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen) fallen ebenfalls darunter. Die Stadt (Verwaltung und Stadtrat) sind im Zweifel, ob sie nach dem Inkrafttreten der neuen EnEV 2007 überhaupt verpflichtend einen Energieausweise (Bedarf oder Verbrauch) ausstellen müssen, da die Objekte unter Denkmalschutz stehen. Als beratendes und planendes Büro sind sie überfragt, was sie der Kommune oder anderen potenziellen Auftraggebern raten sollen bzw. welche rechtlichen Folgen die Nichtausstellung des Energieausweises für die Kommune nach sich ziehen würden.

Frage: Benötigen kommunale Gebäude im Bestand, die unter Denkmalschutz stehen, auch Energieausweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)? Für welchen Anlass benötigen sie ggf. die Energieausweise? Welche Fristen müssen sie ggf. einhalten?

Antwort: 30.07.2007  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweise für öffentliche Dienstleistungsgebäude unter Denkmalschutz

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