Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007
Ab wann sind Energieausweise nach EnEV 2007 Pflicht?
-
Energieausweis für Neubau oder Modernisierung im Bestand
- Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung im Bestand
- Energieausweis als öffentlicher Aushang
- Welche ältere Energie-Nachweise gelten weiterhin?
- Aussteller Energieausweise finden
 
- Energieausweis für Neubau oder Modernisierung im Bestand:
Der Eigentümer erhält den Energieausweis vom Architekten oder Bauträger und muss ihn Behörden auf Verlangen vorlegen. Diese Energieausweis sind verpflichtend seitdem die neu EnEV gilt, d.h. seit dem 1. Oktober 2007. Ausschlaggebend ist das Datum, wann der Bauherr den Bauantrag gestellt hat.

- Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung im Bestand:

Für Energieausweise im Bestand samt möglichen Modernisierungsempfehlungen bei Verkauf oder Neuvermietung gelten unterschiedliche Fristen. Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem ausstellungsberechtigten Fachmann oder Fachfrau erstellen lassen und ihn potenziellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen zugänglich machen. Das Recht einen Energieausweis zu verlangen haben potenzielle Käufer oder Neumieter nach folgendem Zeitplan der EnEV:

  • seit 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31. Dezember 1965

  • seit 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 1. Januar 1966

  • ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand.

- Energieausweis als öffentlicher Aushang:

Die öffentliche Energieausweise für große Dienstleistungsgebäude
mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr werden inzwischen häufig bereits freiwillig vor dem Pflichttermin ausgestellt und ausgehängt. Der Eigentümer des Gebäudes muss den Energieausweis von einem Berechtigten Fachmann oder Fachfrau ausstellen lassen und ihn gut sichtbar aushängen. Verpflichtend ist er jedoch erst ab dem 1. Juli 2009.

- Welche ältere Energie-Nachweise gelten weiterhin im Bestand bei Verkauf, Neuvermietung oder öffentlichem Aushang?

Es gelten die neue Energieausweise, die gemäß EnEV 2007 nach dem 1. Oktober 2007 ausgestellt wurden, jedoch auch ältere Energie-Nachweise soweit sie vor weniger als zehn Jahren ausgestellt wurden, wie folgt:

  • Energieausweise gemäß EnEV 2007 in der Fassung vom 25.04.2007,

  • Energienachweise gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2002 und EnEV 2004,

  • Nachweise nach Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995),

  • Freiwillige Energieausweise von Gebietskörperschaften oder die nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden, z.B. der dena-Energiepass.

- Aussteller Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis können Sie Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden. Sie sind präsentiert nach der Art des Vorhabens und des Gebäudetyps:

Die präsentierten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass Sie berechtigt sind Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Die veröffentlichten Angaben beruhen auf den Informationen der jeweiligen Dienstleister. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit.
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Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden

Publikationen und EnEV-Texte:
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|
EnEV 2007: § 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart