Energieausweis für Neubau oder Modernisierung im Bestand:
Der
Eigentümer erhält den Energieausweis vom Architekten oder Bauträger und muss ihn
Behörden auf Verlangen vorlegen. Diese Energieausweis sind verpflichtend seitdem
die neu EnEV gilt, d.h. seit dem 1. Oktober 2007.
Ausschlaggebend ist das Datum, wann der Bauherr den Bauantrag
gestellt hat.
Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung im Bestand:
Für Energieausweise
im Bestand samt möglichen
Modernisierungsempfehlungen bei Verkauf oder Neuvermietung gelten
unterschiedliche Fristen.
Der Eigentümer muss
den Energieausweis von einem ausstellungsberechtigten Fachmann oder Fachfrau erstellen lassen und ihn
potenziellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen zugänglich machen. Das Recht
einen Energieausweis zu verlangen haben potenzielle Käufer oder
Neumieter nach folgendem Zeitplan der EnEV:
-
seit 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31.
Dezember 1965
-
seit 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 1.
Januar 1966
-
ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand.
Energieausweis als öffentlicher Aushang:
Die öffentliche Energieausweise für große Dienstleistungsgebäude
mit über 1.000
Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr werden inzwischen häufig
bereits freiwillig vor dem Pflichttermin ausgestellt und
ausgehängt.
Der Eigentümer des Gebäudes muss den
Energieausweis von einem Berechtigten Fachmann oder Fachfrau ausstellen lassen und ihn gut sichtbar
aushängen. Verpflichtend ist er jedoch erst ab dem 1. Juli 2009.
Welche
ältere Energie-Nachweise gelten weiterhin im Bestand bei Verkauf, Neuvermietung oder öffentlichem Aushang?
Es gelten die neue Energieausweise, die gemäß EnEV 2007 nach dem 1.
Oktober 2007 ausgestellt wurden, jedoch auch ältere
Energie-Nachweise soweit sie vor weniger als zehn Jahren ausgestellt
wurden, wie folgt:
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Energieausweise gemäß EnEV 2007 in der Fassung vom 25.04.2007,
-
Energienachweise gemäß Energieeinsparverordnung EnEV 2002 und EnEV 2004,
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Nachweise nach Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995),
-
Freiwillige Energieausweise von Gebietskörperschaften oder die nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden, z.B. der
dena-Energiepass.
Aussteller Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis können Sie Aussteller von
Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden. Sie sind präsentiert nach
der Art des Vorhabens und des Gebäudetyps:
Die präsentierten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass
Sie berechtigt sind Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Die veröffentlichten Angaben beruhen auf den Informationen der jeweiligen Dienstleister. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit.
|Aussteller
von Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden
Publikationen und EnEV-Texte:
|INFO-Set
EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|EnEV
2007: § 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller
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