Energieausweis für Neubau und Modernisierung im Bestand:
Der
Eigentümer erhält den Energieausweis vom Architekten oder
Bauträger und muss ihn Behörden auf Verlangen vorlegen. Seit 1.
Oktober 2007 ist er Pflicht bei neuen Bauanträgen.
Aussteller für Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller
für Energieausweise.
Energieausweise für Bestandsgebäude samt möglichen
Modernisierungsempfehlungen bei Verkauf oder Neuvermietung:
Der Eigentümer muss
den Energieausweis von einem Ausstellungsberechtigten erstellen lassen und ihn
potenziellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen zugänglich machen.
Der
Energieausweis wird verpflichtend:
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seit 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31. Dezember 1965
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seit 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 01. Januar 1966
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ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand.
Welche Energieausweise
gelten?
Neuere Energieausweise gelten ebenfalls zehn Jahre ab dem jeweiligen
Ausstellungsdatum. Verkäufer oder Vermieter können sie bei Bedarf
den potenziellen Käufern oder Neumietern zeigen:
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Energienachweise gemäß EnEV 2002 und EnEV 2004,
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Nachweise nach Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995),
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Freiwillige Energieausweise von Gebietskörperschaften oder die nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden,
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Energieausweise gemäß EnEV 2007 vom 25.04.2007.
Aussteller für
Energieausweise finden
Wohnbestand
Nichtwohnbestand Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis
finden Sie Aussteller für Energieausweise.
Öffentliche Energieausweise für große Dienstleistungsgebäude mit
über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr:
Der Eigentümer muss den
Energieausweis von einem Berechtigten ausstellen lassen und ihn gut sichtbar
aushängen - verpflichtend ab 01. Juli 2009.
Neuere Energieausweise gelten ebenfalls zehn Jahre ab dem jeweiligen
Ausstellungsdatum. Die Eigentümer von betroffenen öffentlichen
Dienstleistungsgebäuden können diese ggf. auch aushängen.
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Energienachweise gemäß EnEV 2002
und EnEV 2004,
-
Nachweise nach
Wärmeschutz-Verordnung (WSVO 1995),
-
Freiwillige Energieausweise von Gebietskörperschaften oder die nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden,
-
Energieausweise gemäß EnEV 2007 vom 25.04.2007.
Aussteller für Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller
für Energieausweise.
Publikationen und EnEV-Texte:
|INFO-Set
EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|EnEV
2007: § 29 Übergangsvorschriften zum Energieausweis
|