Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Ab wann sind Energieausweise nach EnEV 2007 Pflicht?

- Energieausweis für Neubau und Modernisierung im Bestand
-> Energieausweis im Bestand bei Verkauf oder Neuvermietung
-> Energieausweis als Aushang in gewissen Dienstleistungsgebäuden

 


- Energieausweis für Neubau und Modernisierung im Bestand: Der Eigentümer erhält den Energieausweis vom Architekten oder Bauträger und muss ihn Behörden auf Verlangen vorlegen. Seit 1. Oktober 2007 ist er Pflicht bei neuen Bauanträgen.

-> Aussteller für Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller für Energieausweise.

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- Energieausweise für Bestandsgebäude samt möglichen Modernisierungsempfehlungen bei Verkauf oder Neuvermietung: Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem Ausstellungsberechtigten erstellen lassen und ihn potenziellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen zugänglich machen. Der Energieausweis wird verpflichtend:

  • seit 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31. Dezember 1965

  • seit 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 01. Januar 1966

  • -> ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand.

Welche Energieausweise gelten?
Neuere Energieausweise gelten ebenfalls zehn Jahre ab dem jeweiligen Ausstellungsdatum. Verkäufer oder Vermieter können sie bei Bedarf den potenziellen Käufern oder Neumietern zeigen:

  • Energienachweise gemäß EnEV 2002 und EnEV 2004,

  • Nachweise nach Wärmeschutzverordnung (WSVO 1995),

  • Freiwillige Energieausweise von Gebietskörperschaften oder die nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden,

  • Energieausweise gemäß EnEV 2007 vom 25.04.2007.

Aussteller für Energieausweise finden
-> Wohnbestand    -> Nichtwohnbestand
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller für Energieausweise.

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-> Öffentliche Energieausweise für große Dienstleistungsgebäude mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr:

Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem Berechtigten ausstellen lassen und ihn gut sichtbar aushängen - verpflichtend ab 01. Juli 2009.

Neuere Energieausweise gelten ebenfalls zehn Jahre ab dem jeweiligen Ausstellungsdatum. Die Eigentümer von betroffenen öffentlichen Dienstleistungsgebäuden können diese ggf. auch aushängen.

  • Energienachweise gemäß EnEV 2002
    und EnEV 2004,

  • Nachweise nach
    Wärmeschutz-Verordnung (WSVO 1995),

  • Freiwillige Energieausweise von Gebietskörperschaften oder die nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden,

  • Energieausweise gemäß EnEV 2007 vom 25.04.2007.

-> Aussteller für Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis finden Sie Aussteller für Energieausweise.

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Publikationen und EnEV-Texte:
|
INFO-Set EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|
EnEV 2007: § 29 Übergangsvorschriften zum Energieausweis

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