Gleichwertigkeit mit Partnerstaaten
Auch die Regeln der
anderen Partnerstaaten sind als gleichwertig anerkannt, wenn sie die
geforderte Energieeinsparung und der Wärmeschutz dauerhaft
gewährleisten.
Nachweise für innovative Produkte
Für die Fälle, in denen
anerkannte Regeln der Technik nicht vorliegen oder aber von diesen
wesentlich abgewichen wird, müssen der Landesbehörde Nachweise
vorgelegt werden, damit sie die Bauprodukte und Anlagen bewerten.
Bekanntmachungen im Internet
Neu ist, dass die amtlichen
Bekanntmachungen zur EnEV nicht nur im Bundesanzeiger, sondern auch
im Internet veröffentlicht werden, insbesondere Vergleichswerte,
Vereinfachungen, Pauschalierungen sowie Muster für Erhebungsbögen
für den Energieausweis im Baubestand.
|EnEV
2007: § 23 Regeln der Technik
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