Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Welche Rolle spielen die Regeln der Technik?

Soweit sich die EnEV auf anerkannte Regeln der Technik bezieht, können die zuständigen Bundesministerien (Bau und Wirtschaft) im Bundesanzeiger auf relevante Publikationen von sachverständigen Stellen hinweisen.

 


- Gleichwertigkeit mit Partnerstaaten
Auch die Regeln der anderen Partnerstaaten sind als gleichwertig anerkannt, wenn sie die geforderte Energieeinsparung und der Wärmeschutz dauerhaft gewährleisten.

- Nachweise für innovative Produkte
Für die Fälle, in denen anerkannte Regeln der Technik nicht vorliegen oder aber von diesen wesentlich abgewichen wird, müssen der Landesbehörde Nachweise vorgelegt werden, damit sie die Bauprodukte und Anlagen bewerten.

- Bekanntmachungen im Internet
Neu ist, dass die amtlichen Bekanntmachungen zur EnEV nicht nur im Bundesanzeiger, sondern auch im Internet veröffentlicht werden, insbesondere Vergleichswerte, Vereinfachungen, Pauschalierungen sowie Muster für Erhebungsbögen für den Energieausweis im Baubestand.

|EnEV 2007: § 23 Regeln der Technik

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Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart