Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Was gilt für Gebäude mit gemischter Nutzung?

Die EnEV unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden.

 


- Getrennte Energieausweise bei gemischter Nutzung
Wenn in einem Wohngebäude ein erheblicher Teil für nichtwohnähnliche Zwecke genutzt wird (bzw. über 10 Prozent der Gebäudenutzfläche), müssen für den Wohn- und für den Nichtwohngebäuteil die Anforderungen und Berechnungen gesondert ausgeführt werden und der Energieausweis auch für die beiden Nutzungen gesondert ausgestellt werden.

- Trennwände berücksichtigen
Die Trennwände und -decken zwischen verschiedenen Nutzungen in Gebäuden werden berücksichtigt, je nachdem auf welche Innentemperaturen die Gebäudeteile jeweils beheizt werden.

|EnEV 2007: § 22 Gemischt genutzte Gebäude

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Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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