Getrennte Energieausweise bei gemischter Nutzung
Wenn in einem Wohngebäude ein
erheblicher Teil für nichtwohnähnliche Zwecke genutzt wird (bzw.
über 10 Prozent der Gebäudenutzfläche), müssen für den Wohn- und für
den Nichtwohngebäuteil die Anforderungen und Berechnungen gesondert
ausgeführt werden und der Energieausweis auch für die beiden
Nutzungen gesondert ausgestellt werden.
Trennwände berücksichtigen
Die Trennwände und -decken
zwischen verschiedenen Nutzungen in Gebäuden werden berücksichtigt,
je nachdem auf welche Innentemperaturen die Gebäudeteile jeweils
beheizt werden.
|EnEV
2007: § 22 Gemischt genutzte Gebäude
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