Die Modernisierungsempfehlungen sind kurze fachliche Hinweise
Die Modernisierungsempfehlungen
sollten kurze, fachliche Hinweise sein. Wenn keine kostengünstigen
Modernisierungsmaßnahmen zu empfehlen sind, z.B. weil das Gebäude
bereits umfassend energetisch saniert wurde, muss der Aussteller
dieses dem Eigentümer mitteilen und auch im Energieausweis
vermerken.
Vereinfachte Datenerhebung
Zur Vereinfachung der Datenerhebung kann der Aussteller auch die
Bekanntmachungen der zuständigen Bundesministerien anwenden, d.h.
die Regeln zur Datenaufnahme und -verwendung sowie die Regeln für
Energieverbrauchskennwerte.
Darstellung der Modernisierungsempfehlungen
Die
Modernisierungsempfehlungen muss der Aussteller auf dem Formular
darstellen, das die EnEV bereitstellt. Dabei muss er alle
geforderten Angaben berücksichtigen und auch eigenhändig
unterschreiben. Die Daten können auch die Eigentümer des Gebäudes
erheben und sie dem Aussteller bereitstellen.
Mustervorlage
Anlage 10
Die Empfehlungen werden sowohl bei Wohn- als
auch bei Nichtwohngebäuden den jeweiligen Energieausweisen
beigefügt.
Aussteller Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis können Sie Aussteller von
Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden. Sie sind präsentiert nach
der Art des Vorhabens und des Gebäudetyps:
-
Energieausweis für Neubau und Modernisierung - gemäß EnEV 2007 §
16 (1)
-
Energieausweis für Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung - gemäß EnEV 2007 § 16 (2)
-
Energieausweis für Nicht-Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung
sowie als Aushang für große öffentliche Dienstleistungsgebäude - gemäß EnEV 2007 §
16 (2) und (3)
Die präsentierten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass
Sie berechtigt sind Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Die veröffentlichten Angaben beruhen auf den Informationen der jeweiligen Dienstleister. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit. |Aussteller
von Energieausweisen in der Nähe finden
Publikationen und EnEV-Texte:
|INFO-Set
EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|EnEV
2007: § 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

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