Energieausweis Neubau
Die Energieausweise müssen wie die
Muster in den EnEV-Anlagen dargestellt sein. Für den Energieausweis
auf der Grundlage des berechneten Bedarfs sind die folgenden Seiten
relevant:
Energieausweis Wohngebäude
Die Energieausweise
dokumentieren auf der ersten Seite die Gebäudedaten (Gebäudetyp,
Adresse, ggf. Gebäudeteil, Baujahr Gebäude und Anlagetechnik, Anzahl
der Wohnungen, Gebäudenutzfläche sowie freiwillig ein Foto des
Gebäudes).
Energetische Gebäudequalität
Die Hinweise im
Energieausweis zu den Angaben über die energetische Qualität des
Gebäudes zeigen, auf welcher Grundlage die Berechnungen geführt
wurden und ob die Datenerhebung durch den Eigentümer oder den
Aussteller erfolgt ist.
Verwendung des Energieausweises
Die Hinweise zur
Verwendung erläutern, dass der Energieausweis lediglich der
Information dient und einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden
ermöglichen soll.
Unterschrift und Geltungsdauer
Auf der ersten Seite
unterschreibt der Aussteller und gibt das Erstellungsdatum wie auch
die Gütigkeit (10 Jahre) an.
Berechneter Energiebedarf
Auf der zweiten Seite des
Energieausweises sind die Ergebnisse der der Berechnung des
Energiebedarfs dokumentiert:
-
Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf
-
Nachweis, dass der Primärenergiebedarf und die energetischen
Qualitäten der Gebäudehülle eingehalten sind
-
Als sonstige Angaben wird bestätigt, dass der Einsatz von
erneuerbaren Energien geprüft wurde und welche alternativen Energieversorgungssysteme genutzt
werden sowie wie die Lüftung im Gebäude erfolgt.
Bedarfsausweis im Bestand
Der Aussteller eines
Energieausweises für ein Bestandsgebäude auf der Grundlage des
Energiebedarfs muss den Nachweis nach den speziellen Methoden für
Wohngebäude oder Nichtwohngebäude ermitteln. Die Gebäudedaten kann
er auch durch vereinfachtes Aufmass ermitteln sowie die energetischen
Kennwerte für bestehende Bauteile aufgrund von Erfahrungswerten
verwenden. Die zuständigen Bundesministerien haben dazu
Bekanntmachungen im Internet, für Wohngebäude und für
Nichtwohngebäude im Bestand veröffentlicht: Regeln zur
Datenaufnahme, Datenverwendung und Energieverbrauchskennwerte.
Optional zusätzlich Energieverbrauch
Die Angaben für den gemessenen Energieverbrauch kann auch der
entsprechenden zusätzlichen Seite auch angegeben werden.
Aussteller Energieausweise finden
Im EnEV-online Dienstleister-Verzeichnis können Sie Aussteller von
Energieausweisen gemäß EnEV 2007 finden. Sie sind präsentiert nach
der Art des Vorhabens und des Gebäudetyps:
-
Energieausweis für Neubau und Modernisierung - gemäß EnEV 2007 §
16 (1)
-
Energieausweis für Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung - gemäß EnEV 2007 § 16 (2)
-
Energieausweis für Nicht-Wohnbestand bei Verkauf und Neuvermietung
sowie als Aushang für große öffentliche Dienstleistungsgebäude - gemäß EnEV 2007 §
16 (2) und (3)
Die präsentierten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass
Sie berechtigt sind Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Die veröffentlichten Angaben beruhen auf den Informationen der jeweiligen Dienstleister. Wir übernehmen keine Haftung für deren Richtigkeit. |Aussteller
von Energieausweisen in der Nähe finden
Publikationen und EnEV-Texte: |INFO-Set
EnEV: Energieausweis und neue EnEV 2007
|EnEV: § 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs
|