Wärmeschutz und Anlagentechnik
Für kleine Gebäude ist eine ingenieurtechnische Gesamtbetrachtung
nicht wirtschaftlich. Für Gebäude bis zu 50 Quadratmetern (m²)
Nutzfläche stellt die EnEV lediglich Anforderungen an den
Wärmeschutz der Außenbauteile sowie an die Anlagentechnik. (Anlage
3 und
Abschnitt 4)
|EnEV
2007: § 8 Anforderungen an kleine Gebäude
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