Prüfung bei großen Gebäuden
Die
neue EnEV setzt die EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude
um. Für große neue Nichtwohngebäude mit über 1.000 Quadratmetern
(m²) Nutzfläche muss deshalb bei der Planung auch geprüft
werden, ob alternative Energiesysteme technisch, ökologisch und
wirtschaftlich einsetzbar sind.
Im Energieausweis muss der Aussteller dieses auch
bestätigen. (Anlage
7, Seite 2)
|EnEV
2007: § 5 Prüfung
alternativer Energieversorgungssysteme
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