Neues Referenzverfahren
Für Nichtwohngebäude wird für jedes Vorhaben ein passendes
Referenzgebäude berechnet, dessen Jahres-Primärenergiebedarf als
Höchstwert für das zu planende Gebäude gilt. Das Referenzgebäude hat
die gleiche Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung wie
das geplante Gebäude. Die energetischen Qualitäten der Gebäudehülle
und die Anlagentechnik für das Referenzgebäude wählt man aus der
neuen EnEV aus. (Anlage
2, Tabelle 1)
Wärmeschutz gewährleisten
Die Gebäudehülle eines neuen Nichtwohngebäudes darf die in der EnEV
angegebenen Werte für den spezifischen
Transmissionswärmekoeffizienten, bezogen auf die wärmeabgebende
Umfassungsfläche nicht überschreiten. (Anlage
2, Tabelle 2)
Berechnungsmethoden
Für den Nachweis bietet die neue EnEV zwei Methoden zur Berechnung
des Jahres-Primärenergiebedarfs an:
-
ein ausführliches Verfahren gemäß der komplexen DIN-Norm V 18599 zur energetischen Bewertung von Gebäuden, (Anlage
2, Nr. 2)
-
ein vereinfachtes Verfahren welches nur eine Zone ermittelt.
Dieses kann nur für bestimmte Nichtwohngebäude verwendet werden und die spezifische elektrische
Bewertungsleistung wird auch nach der neuen DIN-Norm bestimmt. (Anlage
2, Nr. 3)
Besondere Heizsysteme
Eine Ausnahme bilden neue Nichtwohngebäude, für deren Heizsysteme
die DIN-Norm keine Berechnungsregeln angibt. Man muss nur
nachweisen, dass der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle 76
Prozent (%) des Höchstwertes nicht übersteigt. (Anlage
2, Tabelle 2)
Sommerlichen Wärmeschutz gewährleisten
Der sommerliche Wärmeschutz für Nichtwohngebäude wird gemäß der
entsprechenden DIN-Norm berechnet und nachgewiesen, dass der
zulässige Höchstwert nicht überschritten wird. (Anlage
2, Nr. 4)
|EnEV
2007: § 4 Anforderungen
an Nichtwohngebäude
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