Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Welche Gebäude betrifft die neue EnEV 2007?

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) gilt für alle beheizten Gebäude. Neu ist, dass sie im Gegensatz zur vorhergehenden EnEV 2002 und ihrer Novelle EnEV 2004 auch für gekühlte Gebäude gilt.

 


- Auch die Anlagentechnik:
Die neue EnEV betrifft auch die Anlagentechnik in Gebäuden, d.h. deren Heizung, Lüftung sowie die Versorgung mit Warmwasser. Bei Nichtwohngebäuden gilt sie auch für die Kühltechnik sowie die eingebaute Beleuchtungstechnik. Die Energie für Produktionsprozesse in Gebäuden fällt nicht unter die EnEV 2007.

- Ausnahmen
Die neue EnEV gilt nicht für landwirtschaftliche oder unterirdische Bauten, Glashäuser für Pflanzenzucht, Zelte und provisorische Gebäude, Kirchen und Wochenendhäuser, Betriebsgebäude, die unter 12 Grad Celsius (°C) beheizt werden, usw.

- Inbetriebnahme Heizkesseln und Klimaanlagen
Allerdings gelten auch für alle die Ausnahmen die Regelungen der neuen EnEV zur Inbetriebnahme von Heizungskesseln sowie falls vorhanden - die Inspektionspflicht für Klimaanlagen.

|EnEV 2007: § 1 Anwendungsbereich

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Wichtige Hinweise: Dieses ist eine nichtamtliche EnEV-Fassung ohne Gewähr.

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart