Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Wer verantwortet dafür, dass die EnEV eingehalten wird?
Was ist ordnungswidrig gemäß neuer EnEV?

Der Bauherr verantwortet dafür, dass die Anforderungen der EnEV eingehalten werden. Eine andere Person ist nur dann verantwortlich, wenn die Regelung sie ausdrücklich als Normadressat erwähnt.

 


- Der Bauherr verantwortet
Der Bauherr verantwortet dafür, dass die Anforderungen der EnEV eingehalten werden. Eine andere Person ist nur dann verantwortlich, wenn die Regelung sie ausdrücklich als Normadressat erwähnt. Die zuständige Behörde kann bei Verstößen gegen die jeweils Verantwortlichen ordnungsrechtlich einschreiten.
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EnEV 2007: § 26 Verantwortliche

- Was ist ordnungswidrig gemäß neuer EnEV?
Diese Regelungen beruhen auf dem § 8 des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der bestimmte Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung zur Ordnungswidrigkeit erklärt und nach dem § 8 Abs. 2 EnEG mit Bußgeld bewehrt.

- Anlagentechnik

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  • eine Klimaanlage nicht rechtzeitig inspizieren lässt,

  • eine Klimaanlagen ohne die Fachkenntnis inspiziert,

  • Heizkessel nicht EnEV-gerecht einbaut oder aufstellt,

  • Zentralheizungen, heiztechnische Anlagen und Umwälzpumpen nicht wie gefordert ausstattet,

  • Leitungen für die Wärmeverteilung und Warmwasser sowie Armaturen nicht EnEV-gerecht wärmegedämmt.

- Energieausweis

Ordnungswidrig handelt wer vorsätzlich oder fahrlässig:

  • bei Verkauf, Leasing oder Neuvermietung den Energieausweis den potenziellen Käufern oder Mietern nicht, unvollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht [Zitat aus EnEV 2007 § 16 (2) „…hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat.“]

  • einen Energieausweis ausstellt, obwohl er oder sie nicht ausstellungsberechtigt gemäß EnEV 2007 ist.

  • |EnEV 2007: § 27 Ordnungswidrigkeiten

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart