Energieausweis und EnEV 2007

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Kurz-Info: Energieausweis und EnEV 2007 Was fordert die EnEV für die Klimatechnik in Gebäuden?

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) stellt erstmals - wie auch in der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden gefordert - auch Anforderungen an die Klimaanlagen in Gebäude.

 


- Anforderungen im Neubau:

  • Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt,

  • raumlufttechnischen Anlagen, für einen Volumenstrom der Zuluft von mindestens 4 000 Kubikmeter je Stunde ausgelegt.

- Anforderungen im Bestand
Bei Erneuerungen im Baubestand sind von der EnEV Zentralgeräte oder Luftkanalsysteme der oben genannten Klimaanlagen sowie raumlufttechnischen Anlagen betroffen. Die EnEV fordert, dass sie in der Art und Weise ausgeführt sind, dass die auf das Fördervolumen bezogene elektrische Leistung der Einzelventilatoren oder der gewichtete Mittelwert, der auf das jeweilige Fördervolumen bezogenen elektrischen Leistungen aller Zu- und Abluftventilatoren den Grenzwert der Kategorie SFP 4 (Specific Fan Power) der entsprechenden Norm nicht überschreitet. Dieses gilt nicht für Anlagen, in denen der Einsatz von normgemäßen Luftfiltern nutzungsbedingt erforderlich ist.

- Automatische Regelung der Raumluftfeuchte
Wenn man die zulässigen Klimaanlagen einbaut oder Zentralgeräten solcher Anlagen erneuert, müssen diese - soweit sie die Feuchte der Raumluft unmittelbar verändern - mit automatischen Regelungen versehen sein, die erlauben, dass die Sollwerte für die Be- und die Entfeuchtung eingestellt werden und dass dabei die direkt gemessene Zu- oder Abluftfeuchte als Führungsgröße dient.

- Automatische Regelungen gefordert
Die zulässigen Klimaanlagen sowie die Zentralgeräte oder Luftkanalsysteme solcher Anlagen müssen bei Einbau oder Erneuerung mit automatischen Regelungen ausgestattet werden, wenn der Zuluftvolumenstrom je Quadratmeter versorgter Nettogrundfläche, bei Wohngebäuden je Quadratmeter versorgter Gebäudenutzfläche, neun Kubikmeter pro Stunde überschreitet.

- Erlaubte Ausnahmen
Ausnahmen bilden Klimageräte für Räume, in denen wegen des Arbeits- oder Gesundheitsschutzes erhöhte Zuluftvolmenströme nötig sind oder wo man die Laständerungen weder messtechnisch noch in Bezug auf den zeitlichen Verlauf erfassen kann.

|EnEV 2007: § 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart