Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Dezentrale WC-Abluftanlagen im Energieausweis
für Nichtwohngebäude im Bestand berücksichtigen

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Kurzinfo: Energieausweis Bedarf im Nichtwohnbestand
Eine Diplom-Ingenieurin soll für den Nichtwohnteil eines Gebäudes im Bestand einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs – einen Bedarfs-Ausweis – ausstellen. Es handelt sich um den gewerblich genutzten Teil eines Wohnhauses im Bestand. Dieser Nichtwohnteil umfasst mehr als 20 Prozent (%) der gesamten Nutzfläche des Gebäudes. In den innen liegenden WCs der Gewerbenutzung sind dezentrale Abluftgeräte installiert. Diese laufen nur wenn sie bei Bedarf eingeschaltet werden. Unserer Fragestellerin fiel auf, dass in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in der Anlage 2 (Anforderungen für Nichtwohngebäude), Teil 2.1 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs) unter Punkt 2.1.3 die dezentralen Abluftanlagen nicht mit aufgeführt sind. Sie wendet sich an uns mit der Frage, ob sie die Abluftgeräte in den innen liegenden WCs auch bei der energetischen Bilanzierung des Gebäudes für den Energieausweis auch mit berücksichtigen muss oder ob sie diese vernachlässigen darf.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, Bedarf, Bedarfsausweis, Bedarfs-Ausweis, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Nichtwohnungsbau, Gewerbe, Gewerbebau, Gewerbenutzung, gemischt, genutzt, Gebäude, Bestand, Baubestand, Altbau, WC, WCs, Toilette, innen, liegend, Abluft, Anlage, Abluftanlage, Bedarfsnutzung, Bedarfslüftung, Lüftung, lüften, Bilanz, Energiebilanz, energetisch, bilanzieren, zonieren, Zone, DIN V 18599, Teil 10, Energetische, Bewertung, Gebäude, Nutzung, Nutzungsrandbedingung, Hilfsenergie

Chancen: Eine Diplom-Ingenieurin soll für den Nichtwohnteil eines Gebäudes im Bestand einen Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs – einen Bedarfs-Ausweis – ausstellen.
Es handelt sich um den gewerblich genutzten Teil eines Wohnhauses im Bestand. Der Gewerbeanteil liegt über 20 Prozent (%) und soll separat als Energieausweis für Nichtwohngebäude berechnet werden.

Praxis: Es handelt sich um ein gemischt genutztes Wohnhaus im Bestand. Der Nichtwohnteil umfasst mehr als 20 Prozent (%) der gesamten Nutzfläche des Gebäudes. In den innen liegenden WC der Gewerbenutzung sind dezentrale Abluftgeräte installiert. Diese laufen nur wenn sie bei Bedarf eingeschaltet werden.

Probleme: Unserer Fragestellerin fiel auf, dass in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) in der Anlage 2 (Anforderungen für Nichtwohngebäude), Teil 2.1 (Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs) unter Punkt 2.1.3 die dezentralen Abluftanlagen nicht mit aufgeführt sind.

Fragen: Muss die Planerin auch die Abluftgeräte in den innen liegenden WCs bei der energetischen Bilanzierung des Gebäudes für den Energieausweis auch mit berücksichtigen?

Antwort: 03.06.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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