Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Verbrauchs-Energieausweis für Schulkomplex
mit drei unterschiedlichen Gebäuden ausstellen

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Kurzinfo:
Eine Architektin ist auch als Energieberaterin tätig. Für ein Schulzentrum mit drei Gebäuden soll sie Energieausweise auf der Grundlage des gemessenen Energie-Verbrauchs ausstellen. Allerdings haben sich verschiedene Probleme ergeben und sie bittet uns um die Meinung eines Experten: Das erste Gebäude hat einen Anbau aus dem Jahr 2007 und die Verbrauchsdaten liegen demzufolge nicht wie gefordert für drei Jahre vor. Das zweite Gebäude umfasst eine Mehrzweckhalle und die Schulsozialstation und entstand aus einem ehemaligen Wohngebäude. Muss für beide Nutzungen ein Energieausweis ausgehängt werden? Das dritte Gebäude ist eine Schule, die ab Juni / Juli 2009 saniert wird. Muss der Eigentümer ab 1. Juli 2009 einen provisorischen Energieausweis aushängen oder kann er eine Fristverlängerung beantragen?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieausweis, Aushang, EnEV, Energieeinsparverordnung, EnEV 2007, Nachweis, EnEV-Nachweis, Schule, Schulbau, Schulkomplex, Schulbestand, Bedarf, Verbrauch, Bedarfsausweis, Verbrauchsausweis, Fristen, Pflichten, Befreiung, Ausnahmen, Architektin, Praxis, Landebaurecht, Verbrauchsdaten, Abrechungsjahre, Daten, Energie

Chancen: Eine Architektin ist auch als Energieberaterin tätig. Für ein Schulzentrum mit drei Gebäuden, die überwiegend regenerativ beheizt werden, soll sie Energieausweise auf der Grundlage des gemessenen Energie-Verbrauchs ausstellen.

Praxis: Es handelt sich um ein Schulzentrum mit drei Gebäuden, die überwiegend mit regenerativer Nähwärme geheizt werden

  1. Ein Schulgebäude mit einem Anbau aus dem Jahr 2007. In dem Gebäude befindet sich eine Heizzentrale mit zwei Holzpelletöfen.

  2. Eine Mehrzweckhalle und vollständig getrennter Schulsozialstation mit Aufenthaltsräumen für Schüler, Hausaufgabenbetreuung usw.. Dieses Gebäude war früher ein Wohngebäude, das umgenutzt wurde. Es ist mit einer separaten Gaszentralheizung ausgestattet, die nur dieses Gebäude beheizt.

  3. Ein Schulgebäude mit getrennter vermieteter Wohnung. Diese wurde früher als Hausmeister-Wohnung genutzt. Auch dieses Gebäude verfügt über eine separate Gaszentralheizung. Dieses Gebäude soll in den nächsten Monaten – Juni / Juli 2009 – saniert werden, d.h. die Außenhülle wird gedämmt.

Probleme:

  1. Für das erste Gebäude liegen die gesamten Verbrauchsdaten nur für zwei Jahre vollständig vor.

  2. Die Mehrzweckhalle mit Sozialstation müsste aus der Sicht der Architektin nur für den Veranstaltungs-Teil einen Energieausweis aushängen.

  3. Das dritte Gebäude wird im Juni / Juli 2009 saniert und könnte danach einen Bedarfs-Energieausweis aushängen.

Unsere Fragestellerin befürchtet, dass es für die Bevölkerung verwirrend wäre, wenn in dem Schulkomplex sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfs-Energieausweise aushängen. Sie geht davon aus, dass der berechnete Energiebedarf für ein Gebäude generell höher liegt als der tatsächliche Energieverbrauch.

Fragen:

  1. Zu dem Schulgebäude mit einem Anbau aus dem Jahr 2007
    Ist es zulässig einen gemeinsamen Verbrauchsausweis für die Schule und den Anbau auszustellen? Darf die Architektin das dritte "Verbrauchsjahr" hochrechnen, da der Anbau erst seid 2007 in Betrieb ist? Oder könnte sie die zwei Jahre Verbrauch für den Anbau „runterrechnen“ und zwei Energieausweis ausstellen: einen Verbrauchsausweis für die alte Schule und einen Bedarfsausweis für den Anbau?

  2. Mehrzweckhalle (MZH) mit Schulsozialstation
    Ist es erlaubt einen Verbrauchsausweis für die MZH auszuhängen und bei Bedarf einen Energieausweis für die Schulsozialarbeit (eher wohnungsähnliche Nutzung) auszustellen?

  3. Schulgebäude mit Wohnung wird ab Juni / Juli saniert
    Muss der Eigentümer einen provisorischen Energieausweis aushängen? Könnte er in diesem Praxisfall eine Ausnahmeregelung erwirken, bzw. eine Fristverlängerung wahrnehmen? Wo könnte er ggf. eine Fristverlängerung für den Aushang des Energieausweises beantragen?

Antwort: 23.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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     mit drei unterschiedlichen Gebäuden ausstellen

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart