Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Fassaden von Nichtwohngebäude im Bestand sanieren
Bürogebäude und Industriebau mit Einfachverglasung

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Kurzinfo: Fenster und Fassaden Nichtwohnbestand sanieren
Ein Diplom-Bauingenieur hat von einem potentiellen Auftraggeber - dem Eigentümer mehrerer Bürogebäude sowie von gewerblich genutzten Gebäuden im Bestand – eine Anfrage erhalten und soll zwei Angebote für seine Planungs-Leistungen abgeben.

  1. Bürogebäude: Die Fassade des Bürogebäudes ist in Skelettbauweise ausgeführt. Die Fensterfläche beträgt etwa 65 Prozent (%) und die gedämmte Fassadenfläche umfasst etwa 35 %. Im Zuge der Sanierung werden die Stützen, Riegel, und Brüstungen der Fassade gedämmt und verkleidet. Die ‚alten’ Fenster mit Aluminium-Rahmen und Wärmedämmverglasung bleiben erhalten. Die Fenster-Anschlüsse und -Laibungen werden jedoch bei der Sanierung erneuert und abgedichtet. Der Bauingenieur fragt uns, ob die alten Fenster gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) auch tatsächlich in der sanierten Fassade verbleiben können.

  2. Industriegebäude: Die Fenster des gewerblich genutzten Bestandsgebäudes sind nur mit Einfachverglasung versehen. Diese soll im Rahmen der Modernisierung durch eine neue Verglasung ausgetauscht werden, die dem heutigen Standard entspricht. Der Bauingenieur fragt uns, ob es gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) erlaubt sei, bei einem Nichtwohngebäude ausschließlich die Verglasung - unter Einhaltung des entsprechenden U-Wertes – zu erneuern.

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: EnEV, 2007, sanieren, Sanierung, Fassade, Bestand, Baubestand, Nichtwohngebäude, Bürogebäude, Büroimmobilie, Industriegebäude, Fenster, Fensterfläche, erneuern, Verglasung, Außenwand, dämmen, Dämmung, Wärmedämmung, Wärmeschutz

Chancen: Ein Diplom-Bauingenieur hat von einem potentiellen Auftraggeber - dem Eigentümer mehrerer Bürogebäude sowie gewerblich genutzter Gebäude im Bestand – eine Anfrage erhalten und soll zwei Angebote für seine Planungs-Leistungen abgeben.

Praxis:

1. Bürogebäude: Die Fassade des Bürogebäudes ist in Skelettbauweise ausgeführt. Die Fensterfläche beträgt etwa 65 Prozent (%) und die gedämmte Fassadenfläche umfasst etwa 35 %. Im Zuge der Sanierung werden die Stützen, Riegel, und Brüstungen der Fassade gedämmt und verkleidet.

2. Industriegebäude: Das gewerblich genutzte Bestandsgebäude ist nur mit Einfachverglasung versehen. Diese soll im Rahmen der Modernisierung durch eine neue Verglasung ausgetauscht werden.

Probleme:

1. Bürogebäude: Die ‚alten’ Fenster mit Aluminium-Rahmen und Wärmedämmverglasung sollen erhalten bleiben. Die Fenster-Anschlüsse und -Laibungen werden jedoch bei der Sanierung erneuert und abgedichtet.

2. Industriegebäude: Im Rahmen der Modernisierung soll nur die alte Fensterverglasung durch eine neue Verglasung ausgetauscht werden unter Einhaltung des entsprechenden U-Wertes.

Fragen:

1. Bürogebäude: Können gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) die alten Fenster in der sanierten Fassade verbleiben?

2. Industriegebäude: Erlaubt die EnEV 2007, dass bei einem Nichtwohngebäude nur die Fensterverglasung erneuert wird?

Antwort: 08.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

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