Aspekte:
Energieausweis, Bedarf, Energiebedarf, Bedarfsausweis, EnEV 2007,
Energieeinsparverordnung, EnEV-Nachweis, energiesparrechtlich, Nachweis,
Bestand, Bestandsgebäude, Altbau, Sanierung, sanieren, Modernisierung,
modernisieren, Umbau, umbauen, Ausbau, ausbauen, Anbau, anbauen, Erweiterung,
erweitern, Umnutzung, umnutzen, Maschinenhaus, Zeche, NRW, Nordrhein-Westfalen,
Anlagentechnik, Planung, Heizung, Lüftung, Konditionierung, Klimatisierung,
Raumkonditionierung, erneuerbare, Energien, Wärmegesetz 2009, EEWärmeG,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Chancen: Ein
Diplom-Ingenieur und Energieberater begleitet den Umbau und Anbau an ein altes,
unbeheiztes Maschinenhaus. Es soll künftig als Bürogebäude genutzt werden. Der
Ingenieur soll die Anlagentechnik planen und bei der Ausstellung der
energiesparrechtlichen Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) und
des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2009) mitwirken.
Praxis: Es handelt
sich um ein bestehendes, eingeschossiges Maschinenhaus einer ehemaligen Zeche im
Bundesland Nordrhein-Westfalen. Eine Fassade des Bestandsgebäudes wird vom
Fragesteller als „denkmalwert“ beschrieben, die auf Antrag den entsprechenden
Denkmalschutz genießen könnte. Der Bauherr will die denkmalwerte Fassade im Zuge
der Umbauplanung gestalterisch unverändert belassen. Das historische
Maschinenhaus soll ausgebaut und durch einen Anbau erweitert werden und künftig
als Bürogebäude dienen.
Probleme: In der
ursprünglichen Nutzung war das Bestandgebäude als Maschinenhaus einer Zeche
unbeheizt. Die zukünftige Nutzung als Bürogebäude setzt eine thermische
Konditionierung voraus. Der geplante Anbau ist größer als 50 Quadratmeter (m²).
In das eingeschossige Bestandsgebäude wird eine Empore eingezogen, wodurch sich
die Netto-Grundfläche vergrößert. Die Möglichkeiten des Einsatzes regenerativer
Energien für die Raumkonditionierung sind aus der Sicht unseres Fragestellers
erheblich begrenzt.
Fragen: Was sollte der
Ingenieur bei der Ausarbeitung des energiesparrechtliche Nachweises gemäß
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beachten? Muss der Bauherr auch die
Vorgaben des neuen Wärmegesetzes (EEWämeG 2009) beachten? Wie kann er seiner
Nutzungspflicht ggf. nachkommen?
Antwort:
06.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energieausweis
für Bürogebäude in umgebautem,
historischem Maschinenhaus einer Zeche in NRW
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