Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV-Nachweis für neues Verwaltungsgebäude mit
RWA-Klappen zur Entrauchung des Aufzugs-Schachts

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Kurzinfo: Energie-Nachweis für neu geplanten Nichtwohnbau
Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Bauwesen hat für einen Verwaltungs-Neubau vor dem 1. Oktober 2007 einen Nachweis gemäß der ‚alten’ Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) erstellt. Das neu geplante Verwaltungsgebäude wird jedoch erst in diesem Frühjahr 2009 gebaut. Der Planer fragt uns ob für die Aufzugsschacht-Entrauchung eine moderne, selbstöffnende und selbstschließende Klappe für den Rauch- und Wärmeabzug (RWA) aktuell vorgeschrieben ist. Ist es zulässig nur eine dauerhafte Öffnung vorzusehen, da der Nachwies noch gemäß EnEV 2004 erfolgte?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


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Chancen: Ein Diplomingenieur der Fachrichtung Bauwesen hat für einen Verwaltungsneubau vor dem 1. Oktober 2007 einen Nachweis gemäß der ‚alten’ Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2004) erstellt.

Praxis: Es handelt sich um einen Verwaltungsneubau, der gemäß den Anforderungen der ‚alten EnEV 2004’ geplant wurde. Der Aufzug des Gebäudes sollte gemäß der damaligen Planung mit dauerhaften Öffnungen versehen sein, damit der Rauch und die Wärme aus dem Aufzugsschacht bei Bedarf abziehen können.

Probleme: Die Planung des Verwaltungsbaus fand vor dem 1. Oktober 2007 statt, d.h. nach ‚alter EnEV 2004’ und die Ausführung erfolgt jedoch erst jetzt im Frühjahr 2009. Inzwischen werden die Aufzugschächte mit modernen, selbstöffnenden und selbstschließende Klappen für den Rauch- und Wärmeabzug (RWA-Klappen) ausgestattet. Seit dem 1. Oktober 2007 gilt auch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007).

Fragen: Sind für die Entrauchung des Aufzugsschachts für den Verwaltungsbau moderne, selbstöffnende und selbstschließende Klappen für den Rauch- und Wärmeabzug (RWA-Klappe) gesetzlich vorgeschrieben? Ist eine dauerhafte Öffnung wie bislang noch zulässig, da der Nachweis nach ‚altem Stand der EnEV 2004’ erfolgte, für den jetzt erbauten Verwaltungsbau noch erlaubt?

Antwort: 05.05.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich EnEV-Nachweis für Verwaltungsneubau mit RWA-Klappen
     zur Entrauchung des Aufzugs-Schachts

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