Aspekte:
Energieausweis, Bedarf, Wohnbestand, Komplex, sieben Gebäude,
Eigentumswohnung, Eigentumswohnungen, Anlagentechnik, Heizung, Ölheizung,
Warmwassererwärmung, Beratung, Energieberatung, Berechnen, Berechnung, Fernwärme
Chancen: Ein
Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für einen Komplex aus
Eigentumswohnungen hat er den Auftrag erhalten sowohl eine Energieberatung
durchzuführen, als auch die Energieausweise auszustellen.
Praxis: Der Komplex
aus Eigentumswohnungen umfasst sieben (7) in U-Form aneinandergebaute Gebäude
mit insgesamt dreiunddreißig (33) Wohneinheiten. Die Wohngebäude weisen drei (3)
verschiedene Bauformen und Größen auf. Die sieben Häuser werden von zwei (2)
ölgefeuerten Kesselanlagen mit Heizwärme und Warmwasser versorgt.
Probleme: Unser
Fragesteller tendiert dazu, die Energieberatung auf die drei unterschiedlichen
Bauformen zuzuschneiden und dafür drei Beratungsberichte zu erstellen.
In einem nächsten Schritt würde der Ingenieur /
Energieberater ein Angebot für sieben verschiedene Energieausweise (für jedes
Gebäude einen eigenen Energieausweis) unterbreiten. Nur ein Beratungsbericht und
nur ein einziger Energieausweis für den gesamten Gebäudekomplex scheinen ihm zu
stark gemittelt und letztendlich zu ungenau.
Wenn er die Häuser jedoch getrennt bearbeitet,
stellt sich die Frage, wie er die zwei Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
in die sieben Gebäude einbinden soll.
Fragen: Wie sollte
unser Fragesteller die zwei Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen für die
Energieausweise wärmetechnisch und rechnerisch berücksichtigen? Sollte er die
Anlagen als sieben Anlagen mit angepasster Heizleistung auffassen? Oder sollte
er die beiden Gebäude, in denen die Anlagen installiert sind, mit den für diese
beiden Gebäude überdimensionierten Anlagen berechnen und die übrigen fünf
Gebäude als "fernbeheizte" Gebäude berücksichtigen?
Antwort:
03.03.2009
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Energieberatung
und Energieausweis im Wohnbestand
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