Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieberatung und Energieausweis im Wohnbestand

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Kurzinfo: Energieausweis Bedarf Wohnbestand

Ein Diplom-Ingenieur und Energieberater soll im Wohnbestand eine Energieberatung durchführen und auch die Energieausweise ausstellen. Der Komplex aus Eigentumswohnungen umfasst sieben Gebäude mit verschiedene Bauformen und Größen. Der gesamte Komplex wird von zwei ölgefeuerten Kesselanlagen mit Heizwärme und Warmwasser versorgt. Wie sollte unser Fragesteller die Anlagentechnik für die Energieausweise in diesem Praxisfall wärmetechnisch und rechnerisch berücksichtigen?

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Aspekte: Energieausweis, Bedarf, Wohnbestand, Komplex, sieben Gebäude, Eigentumswohnung, Eigentumswohnungen, Anlagentechnik, Heizung, Ölheizung, Warmwassererwärmung, Beratung, Energieberatung, Berechnen, Berechnung, Fernwärme

Chancen: Ein Diplom-Ingenieur ist auch als Energieberater tätig. Für einen Komplex aus Eigentumswohnungen hat er den Auftrag erhalten sowohl eine Energieberatung durchzuführen, als auch die Energieausweise auszustellen.

Praxis: Der Komplex aus Eigentumswohnungen umfasst sieben (7) in U-Form aneinandergebaute Gebäude mit insgesamt dreiunddreißig (33) Wohneinheiten. Die Wohngebäude weisen drei (3) verschiedene Bauformen und Größen auf. Die sieben Häuser werden von zwei (2) ölgefeuerten Kesselanlagen mit Heizwärme und Warmwasser versorgt.

Probleme: Unser Fragesteller tendiert dazu, die Energieberatung auf die drei unterschiedlichen Bauformen zuzuschneiden und dafür drei Beratungsberichte zu erstellen.

In einem nächsten Schritt würde der Ingenieur / Energieberater ein Angebot für sieben verschiedene Energieausweise (für jedes Gebäude einen eigenen Energieausweis) unterbreiten. Nur ein Beratungsbericht und nur ein einziger Energieausweis für den gesamten Gebäudekomplex scheinen ihm zu stark gemittelt und letztendlich zu ungenau.

Wenn er die Häuser jedoch getrennt bearbeitet, stellt sich die Frage, wie er die zwei Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen in die sieben Gebäude einbinden soll.

Fragen: Wie sollte unser Fragesteller die zwei Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen für die Energieausweise wärmetechnisch und rechnerisch berücksichtigen? Sollte er die Anlagen als sieben Anlagen mit angepasster Heizleistung auffassen? Oder sollte er die beiden Gebäude, in denen die Anlagen installiert sind, mit den für diese beiden Gebäude überdimensionierten Anlagen berechnen und die übrigen fünf Gebäude als "fernbeheizte" Gebäude berücksichtigen?

Antwort: 03.03.2009  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

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