Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis: Erweiterung Schulgebäude im Bestand
mit Anschluss an die bestehende Heizungsanlage

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Kurzinfo: Energieausweis Bedarf Nichtwohnbestand
Ein Bauingenieur soll für die Erweiterung eines Schulgebäudes den Nachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) führen und einen Energieausweis (Bedarf) ausstellen. Das Schulgebäude wird über eine Heizungsanlage mit einem Heizkessel aus dem Jahr 2002 versorgt. Der Anbau soll auch an die ‚alte’ Heizung der Schule angeschlossen werden. Muss der Bauingenieur für den neuen Gebäudeteil den Nachweis wie wie für ein neues Nichtwohngebäude führen, trotz dem Anschluss an die 'alte' Heizungsanlage?

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Aspekte: Energieausweis, Bedarf, Bestand, Schulgebäude, Schulbestand, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbau, Anbau, Erweiterung, Änderung, Anlagentechnik, Heizung, Heizkessel, Nachweis, Berechnung, Rechenweg, Anlagentechnik

Chancen: Ein Bauingenieur soll für die Erweiterung eines bestehenden Schulgebäudes den Nachweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) führen und einen Energieausweis ausstellen.

Praxis: Das bestehende Schulgebäude wird über eine Heizungsanlage mit einem Heizkessel aus dem Jahr 2002 versorgt. Der neue Anbau soll auch an die ‚alte’ Heizungsanlage der Schule angeschlossen werden.

Probleme: Bei Erweiterungen von Bestandsgebäuden über 50 Quadratmeter (m²) Nutzfläche fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), dass der neue Gebäudeteil wie ein Neubau nachgewiesen wird und auch den Neubau-Standard einhält. Das bedeutet, dass der Bauingenieur folgende Nachweise führen müsste:

  • Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung,

  • Wärmeschutz, d.h. den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient,

  • sommerlicher Wärmeschutz, d.h. die Sonneneintragskennwerte.

Fragen: Muss der Bauingenieur für den neuen Gebäudeteil sowohl den Wärmeschutz als auch den Jahres-Primärenergiebedarf und den sommerlichen Wärmeschutz wie für ein neues Nichtwohngebäude nachweisen, obwohl der Anbau die ‚alte Heizung’ angeschlossen ist?

Antwort: 26.01.2009 - wenn Sie unseren Premium-Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis für Erweiterung Schulgebäude im Bestand

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