Aspekte:
Energieausweis, Bedarf, Neubau, Fachunternehmer-
Erklärung, NRW, Nordrhein-Westfalen, Umsetzung, EnEV, Energieeinsparverordnung,
Umsetzungsverordnung, EnEV-UVO NRW, Fachunternehmer, energetische Qualität,
Anlagenaufwandszahl, Anlagentechnik, Heizung, Sachverständige für Schall- und
Wärmeschutz
Chancen: Die
Energieeinsparverordnung (EnEV) soll dazu führen, dass in Deutschland
energieeffiziente Gebäude geplant und gebaut werden. Die Anwendung der EnEV ist
– wie bereits von der Wärmeschutzverordnung (EnEV) bekannt – Sache der
jeweiligen Bundesländer. Damit die EnEV in der Praxis besser vollzogen wird,
haben etliche Bundesländer auch spezielle Umsetzungsverordnungen zur EnEV
erlassen. Auch fordern die Länder bestimmte Erklärungen der Fachunternehmer.
Damit wird die EnEV-gerechte Ausführung der Gebäude bescheinigt und
dokumentiert.
Praxis: Eine
Architektin in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist auch als staatlich anerkannte
Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz tätig. Für einen Auftraggeber soll
sie den Energieausweis für ein neu geplantes Gebäude ausstellen.
Wie unsere Fragestellerin berichtet, seien in der Fachunternehmererklärung zur
EnEV über die technische Gebäudeausrüstung unter Punkt 7 Angaben zur
energetischen Qualität zu treffen und die Anlagenaufwandszahl ep der errichteten
Anlage einzutragen. Gegebenenfalls sei die Anlagenaufwandszahl aus den
Teil-Anlagenaufwandszahlen unter Ansatz der jeweiligen Energieanteile zu
ermitteln und die Berechnung auf einem zusätzlichen Blatt beizufügen.
Problem: Ein
Fachunternehmer (Heizungsinstallateur) weigere sich jedoch, in der
Fachunternehmererklärung Angaben zur energetischen Qualität einzutragen.
Fragen: Wer muss die
Berechnungen für die Ermittlung der Anlagenaufwandzahl für die errichtete Anlage
durchführen? Wer trägt die Anlagenaufwandszahl in das Formular für die
Fachunternehmererklärung ein - der zuständige Fachunternehmer oder der staatlich
anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz?
Antwort:
07.01.2009
- nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten
Energieausweis
Neubau:
Fachunternehmer weigert sich Angaben zu machen
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 300 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium-Zugang: Info und online bestellen