Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Verbrauchsbasierter Energieausweis für Mietwohnungen

Mieter weigert sich die Verbrauchsdaten bekanntzugeben

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Kurzinfo: Energieausweis Verbrauch Wohnbestand
Ein Immobilienbesitzer beabsichtigt eine Wohnung neu zu vermieten. Dafür will er einen Verbrauchs-Energieausweis ausstellen lassen. Der Vormieter willigt jedoch nicht ein, dass der Energieversorger seine Verbrauchsdaten bekanntgibt. Welche Optionen hat der Vermieter einen Energieausweis zu erhalten?

|Aspekte   |Chancen   |Praxis   |Probleme   |Fragen   |Antwort


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Chancen: Für Aussteller von Energieausweisen im Wohnbestand eröffnet sich ein enormes Auftrags-Potential: Wer eine Wohnung sucht, darf seit dem 1. Juli 2008 den Energieausweis verlangen, wenn das Wohnhaus, bzw. die Wohn-Immobilie Baujahr 1965 oder älter ist. Der Vermieter oder Verkäufer muss den potenziellen Neumietern oder Käufern den Energieausweis unverzüglich zugänglich machen. Ab 1. Januar 2009 gilt diese Regel für alle Wohnungen und Wohnhäuser, die verkauft oder neu vermietet werden. Inzwischen sind auch die Wohnungssuchenden besser informiert und verlangen immer häufiger den Energieausweis zu sehen um die Angebote zu vergleichen.

Praxis: Es handelt sich konkret um ein Wohnhaus mit Einzel-Nachtspeichergeräten in den Wohnungen. Der Besitzer beabsichtigt eine Wohnung neu zu vermieten und will dafür einen Energieausweis ausstellen lassen. Er hat die Verbrauchsdaten des Vormieters bei seinem Energieversorger angefordert. Das Unternehmen hat die Daten jedoch nicht geliefert und beruft sich auf den Datenschutz. Die Verbrauchsdaten dürfte es nur mit dem Einverständnis des bisherigen Mieters bekannt geben. Der Vormieter will jedoch nicht zustimmen, dass der Energieversorger seine Verbrauchsdaten weitergibt.

Probleme: Unser Fragesteller sieht sich als Vermieter in eine missliche Lage gebracht: Wenn er den potenziellen Neumietern keinen Energieausweis vorweisen kann, wenn diese ihn verlangen, handelt er ordnungswidrig im Sinne der EnEV und es könnten ihm schlimmstenfalls auch Bußgelder drohen.

Frage: Welche Optionen hat der Vermieter in dieser Situation um einen Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) für die Neuvermietung der Wohnung ausstellen zu lassen?

Antwort: 12.11.2008 - exklusiv für Premium-Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Energieausweis Verbrauch für Mietwohnung

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