Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Energieausweis als Aushang für Stadtarchiv -
ab 1. Juli 2009 gilt die Ausgangs-Pflicht im Bestand

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Kurzinfo: Energieausweis als öffentlicher Aushang
Große, öffentliche Dienstleistungsgebäude mit regem Publikumsverkehr müssen ab dem 1. Juli 2009 einen gültigen Energieausweis gut sichtbar aushängen. Welche Gebäude müssen einen Energieausweis
gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) aushängen? Wer entscheidet im Einzelfall, ob ein Energieausweis-Aushang erforderlich ist?

|Aspekte   |Chancen   |Probleme    |1. Antwort    |2. Antwort  


Aspekte: Energieausweis, EnEV, Energieeinsparverordnung, Bestand, Nichtwohngebäude, Nichtwohnbestand, Aushang, öffentliche Dienstleistung, Rathaus, Sozialamt, Agentur für Arbeit, Schule, Universität, Pflicht, Kriterien, Nutzfläche, Publikumsverkehr, Archiv, Stadtarchiv, EnEV 2007 § 16 Absatz 3, EnEG, EU-Richtlinie, Gesamtenergieeffizienz

Chancen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) fordert für große, vielbesuchte, öffentliche Dienstleistungsgebäude, dass sie ihre Energieausweise für ihr Publikum gut sichtbar aushängen. Damit soll die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen und die Energieeffizienz der Gebäude den Besuchern offenlegen. Obwohl diese Pflicht erst ab dem 1. Juli 2009 verbindlich gilt, haben seit 2006 zahlreiche Institutionen und Behörden ihre Energieausweise bereits ausstellen lassen und öffentlich ausgehängt.

Für Fachleute, die berechtigt sind Energieausweise für Gebäude im Nichtwohnbestand auszustellen, eröffnet diese neue Regelung vielfältige Auftrags-Chancen. Zahlreiche Behörden, Schulen und sonstige öffentliche Dienstleistungsgebäude werden einen Energieausweis benötigen. Anstatt auf die Anfragen der Behörden zu warten, gehen viele Fachleute von sich aus auf die potenziellen Auftraggeber zu und fragen an, ob sie einen Energieausweis ausstellen lassen wollen.

Probleme: Welche Dienstleistungsgebäude müssen, sollen oder können einen Energieausweis gemäß EnEV aushängen? Wer entscheidet im Einzelfall, ob ein Energieausweis-Aushang erforderlich ist oder nicht?

1. Praxisfall: Ein Architekt und Energieberater baut im Auftrag der Stadtverwaltung ein Bestandsgebäude zu einem Stadtarchiv um. Das Stadtarchiv wird 400 Quadratmeter (m²) Publikumsverkehrsfläche und 1.200 m² Archivfläche umfassen.

1. Frage: Muss das Stadtarchiv als öffentliches Dienstleistungsgebäude auch einen Energieausweis gemäß EnEV für das Publikum gut sichtbar aushängen?

2. Praxisfall: Ein Unternehmen verwaltet zahlreiche Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand, darunter auch Gewerbe-, Handels- und kommunale Immobilien. Etliche Eigentümer fragten inzwischen an, für welche Gebäude sie Energieausweise aushängen müssen und welche Fristen es zu beachten gilt.

2. Frage: Müssen öffentlich zugängliche private Gebäude, wie Einkaufszentren einen Energieausweis aushängen? Ab wann sind die Energieausweise als Aushang Pflicht?

Antwort: 24.10.2008 - - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Pdf-Format Energieausweis als Aushang für Stadtarchiv

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