Energieausweis und EnEV 2007

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog EnEV für Nichtwohngebäude anwenden: Beleuchtete, unbeheizte Räume, Raumverbund und Bezugsflächen

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Kurzinfo: Energieausweise für Wohn- / Nichtwohngebäude

Eine Architektin stellt für Wohn- und Nichtwohngebäude Energieausweise nach Energieeinsparverordnung (EnEV) aus. Eines der Nichtwohngebäude (NWG) umfasst auch beleuchtete Räume, die jedoch weder beheizt, noch gekühlt werden. In einem Wohngebäude (WG) sind auch etliche unbeheizte Räume – Flure, Kellerräume, ein ganzes Kellergeschoss, große Abstellflächen sowie eine große Tiefgarage - die mit beheizten Räumen durch Türen verbunden sind. Wie soll die Architektin in diesen Fällen die Berechnungen für die Energieausweise durchführen?

|Aspekte    |Chancen    |Praxis    |Probleme    |Fragen   |Antwort


Aspekte: Energieeinsparverordnung, EnEV, Energieausweis, Anwendung, Anwendungsbereich, Gebäude, Raum, Räume, Raumverbund, Wohngebäude, Nichtwohngebäude, beheizt, gekühlt, klimatisiert, beleuchtet, Heizung, Keller, Tiefgarage, Bezugsflächen, Energiekennwerte, Auslegungen, Bauministerkonferenz, DIBt, Raumverbund, Gesamtfläche

Chancen: Eine Architektin stellt für Wohn- und Nicht-Wohngebäude Energieausweise nach Energieeinsparverordnung (EnEV) aus.

Praxis: Eines der Nichtwohngebäude (NWG) umfasst auch beleuchtete Räume, die jedoch weder beheizt, noch gekühlt werden. Es stellt sich die Frage, ob die EnEV auch für diese Räume angewendet wird. In einem Wohngebäude (WG) sind auch etliche unbeheizte Räume – Flure, Kellerräume, ein ganzes Kellergeschoss, große Abstellflächen sowie eine große Tiefgarage - die mit beheizten Räumen durch Türen verbunden sind.

Probleme: Diese unbeheizten Räume sind auch zusätzlich gedämmt, beispielsweise an der Unterseite der Kellerdecke. Es stellt sich die Frage, ob diese unbeheizten Räumen im Sinne der EnEV als „durch Raumverbund beheizte Räume“ gelten. Ein NWG umfasst auch eine unbeheizte, geringfügig beleuchtete Tiefgarage. Es stellt sich die Frage, ob sie auch zur Bezugsfläche bei der Berechnung der Energiekennwerte für den Energieausweis dazugerechnet wird.

Fragen:

  1. Fallen Räume eines Nichtwohngebäudes, die zwar beleuchtet jedoch weder beheizt noch gekühlt werden, unter den Anwendungsbereich der EnEV?

  2. Gelten unbeheizte Flure, Kellerräume, große Abstellflächen oder große Tiefgaragen, die mit beheizten Räumen durch Türen getrennt sind im Sinne der EnEV als „Räume, die … durch Raumverbund beheizt werden“?

  3. Kann bei einem Nichtwohngebäude auch die ungeheizte Tiefgarage zur Bezugsfläche mit dazugerechnet werden, selbst wenn die Beleuchtung wegen Geringfügigkeit nach EnEV nicht als konditioniert gewertet wird?

Antwort: 03.09.2008  - nur für unsere Premium-Zugang Abonnenten

Antwort im Premium-Bereich Anwendungsbereich der EnEV für Nichtwohngebäude

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© 1999-2019 | Melita Tuschinski, Dipl.-Ing./UT, Freie Architektin, Stuttgart